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Kerlikowskys Kommentar über ... Freiflüge im Interessenkonflikt des Gewerkschaftfunktionärs
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. März 2012 10:18
- Veröffentlicht am Donnerstag, 14. August 2008 18:38
- Geschrieben von Stefan d'Hone, Hamburg
Guten Tag! Die Aufregung um den Gratis-Urlaubsflug erster Klasse im Wert von 10 000 Euro mit der Lufthansa von Berlin in die Südsee von Frank Bsirske und seiner Frau Bettina Jankovsky kann ich nicht nachvollziehen. Dafür habe ich gute Gründe. Ich selbst bin gratis mit Lufthansa von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney geflogen. Das hatte nichts mit Korruption zu tun, sondern mit vertraglichen Regelungen der Lufthansa mit ihrem fliegenden Personal. Danach durften Stewardessen bzw. Stewards ihre Ehepartner bei Flügen zur Weihnachtszeit oder Einsätzen mit einer Dauer von mehr als 18 Tagen gratis mitfliegen lassen. Die Transferkosten zwischen den Flughäfen und den verschiedenen Hotels waren inklusive und die Hotelübernachtungen meist gratis.
Ich gestehe, dass ich, als meine Frau noch als Stewardess bei der Lufthansa arbeitete, die Flugmöglichkeiten gerne genutzt habe. Und Urlaubsflüge für 10 Prozent des üblichen Flugpreises in viele Ecken der Welt haben wir oft genossen. Ein Problem gab es nur, wenn eine Maschine ausgebucht war. Aber in diesen Fällen bot der Flugkapitän, wenn möglich, einen Platz im Cockpit an. Dort war es viel spannender als in der Kabine, in die ich ohnehin zwischendurch zum Essen und Trinken schlendern konnte.
Solche Vorteile für die Angestellten der Lufthansa wurden in Hinblick auf den Personenkreis, der das nutzen kann, inzwischen erweitert. Lebenspartner, Eltern oder Geschwister, sie alle können extrem verbilligte Flüge nutzen. Warum also die Aufregung über den Gewerkschaftsfunktionär Frank Bsirske, der im Aufsichtsrat der Lufthansa sitzt?
Mich regt allerdings auf, dass er überhaupt als Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Lufthansa AG ist. Das ist eine unüberbrückbare Interessenkollision; denn als Gewerkschafter hat er die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten, als Aufsichtsrat ist er aber dem Unternehmen verpflichtet. Dieser Interessenkonflikt ist nicht zu überbrücken. Deshalb sollten Gewerkschaftsfunktionäre nie in einem Aufsichtsrat ein Mandat haben. Die Praxis, noch im Sinne der alten Deutschland AG entstanden, in der Vorstand, Arbeitnehmer und Aufsichtsrat quasi eine Familie zum Wohle des Unternehmens bilden, ist eine absurde Konstruktion. Dass dieses Übel beseitigt wird, das hofft für Unternehmer, Arbeitnehmer, Aktionäre und Kunden Ihr
Dr. Horst Kerlikowsky
Berlin, 07. August 2008
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