Heute NEU im PR-Journal - Bereich Service

  • CommTech Academy Summer School & Excellence Forum

    Wie angekündigt, startet die CommTech Academy mit ihrem Programm zur Jahresmitte. Es wird digitale Webinare, Präsenztrainings und ergänzend auch individuelle Inhouse-Sparrings geben. Von Mitgliedern der AG...

  • Shortlist für den Deutschen PR-Preis 2024 steht

    Die Shortlist steht. Aus rund 250 eingereichten Projekten für den Internationalen Deutschen PR-Preis der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) wählte die 39-köpfige Jury unter dem Vorsitz...

  • Neuer dapr-Zertifikatskurs Expert CommTech

    Die Deutsche Akademie für Public Relations (dapr), Düsseldorf, startet am 29. April erstmalig ihren Zertifikatskurs „Expert CommTech“ (Abbildung: dapr). Das Angebot richtet sich an...

  • Action-Praxistage am 10. und 11. April in Köln

    Am 10. und 11. April lädt die School for Communication and Management (SCM) zur Action-Konferenz nach Köln ein, um die neusten Trends und Entwicklungen der externen Unternehmenskommunikation und von...

  • Auszeichnung für Kommunikationschef von Daimler Truck

    Jörg Howe, seit Juli 2021 Generalbevollmächtigter Globale Kommunikation und Außenbeziehungen der Daimler Truck AG, Stuttgart, ist „PR-Manager des Jahres 2023“. Mit der Auszeichnung – ein...

Boehmermann Jan Foto ZDF Ben KnabeAm 17. Mai fiel vor dem Landgericht Hamburg eine Eil-Entscheidung in Sachen Jan Böhmermann (Foto) / Erdogan. Demnach hat die Hamburger Pressekammer einzelne Teile des Schmähgedichts als beleidigend verboten und andere Ausschnitte als satirisch erlaubt. Das im Medienfachverlag Oberauer erscheinende Portal für Journalisten, „Newsroom.de“, hat den Berliner Juristen und Journalisten Michael Schmuck gebeten, dazu eine Einordnung vorzunehmen. Schmuck: „Dass Texte auch stückweise erlaubt und verboten sein können, ist bei Pressetexten das übliche Verfahren: Nur die beleidigenden oder falschen Passagen müssen gestrichen und dürfen nicht weiterverbreitet werden. Bei Kunststücken ist das allerdings eher selten. Da gilt meistens tatsächlich das Alles-oder-Nichts-Prinzip.“ Im weiteren Verlauf seiner Stellungnahme zitiert Schmuck aus ähnlich gelagerten Verfahren und verweist auf die Mutter aller Entscheidungen zu Kunst versus Persönlichkeitsrecht, die „Mephisto-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts von 1971. Zudem spekuliert er, wie es verfahrenstechnisch nun weitergehen könnte. Lesen den vollständigen Beitrag von Schuck direkt bei „Newsroom.de“. (Foto: © ZDF / Ben Knabe)


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