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Arbeitsrecht: Ausplaudern erwünscht
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- Zuletzt aktualisiert am Montag, 11. Juni 2012 19:07
- Veröffentlicht am Montag, 11. Juni 2012 19:07
- Geschrieben von Gerhard A. Pfeffer, Siegburg
Gammelfleischskandale und Mängel in der Altenpflege: Solche Missstände in Unternehmen haben in der Vergangenheit Arbeitnehmer aufgedeckt. Doch wie weit dürfen sie dabei gehen? Von der Öffentlichkeit gefeiert, vom Arbeitgeber in die Wüste geschickt. Dieses Schicksal hat jene Arbeitnehmer ereilt, die Mängel in der Altenpflege, Geschäfte mit BSE-Rindern, Gammelfleischproduktion oder manchen anderen Missstand in ihren Betrieben publik gemacht haben. Manchmal haben Gerichte die Kündigungen für ungerechtfertigt gehalten, manchmal aber auch nicht. Die Erkenntnis daraus: Wer Alarm schlägt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen - und lässt es dann vielleicht lieber bleiben. Die Opposition im Bundestag will mit dieser Rechtsunsicherheit aufräumen und kritische Arbeitnehmer stärken.
Den Artikel von Caroline Freisfeld vom 31. Mai in "FAZ.net" hier online weiterlesen.



