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Leistungsschutzrecht – ein Gesetz aus Schilda

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über ein Leistungsschutzrecht für deutsche Presseverleger lässt erkennen, dass über zwei Jahre nach Beginn der Diskussion nur ein Kompromiß gefunden wurde, dessen materieller Sinn sich nicht ganz erschließt. Ursprünglich ging es darum, einen Zahlungsanspruch und eine Verwertungsgesellschaft nach Art von GEMA oder VG Wort einzuführen, die zu einem Geld-Umverteil-Mechanismus geführt hätte, der kaum aufzuheben gewesen wäre. Über Zuflüsse von drei bis vier Milliarden Euro wurde spekuliert. Was nun aber kommen soll, ist ein blanker Unterlassungsanspruch  der Verleger – und es gibt weder Geld noch Strukturen. Das ist viel weniger, als von Verlegern angestrebt.

Verbessert wird im Grunde nur der Aufwand für die Rechtsverfolgung, wo Verlage ihren Handel mit Nutzungsrechten nicht gut organisiert hatten: wer nicht für jeden Text ausschließliche Nutzungsrechte nachweisen kann, greift nun pauschal auf das neue Leistungsschutzrecht zurück. Damit entfällt aber auch eines der Argumente für den Erwerb vollumfänglicher Nutzungsrechte („Total Buyout“) von Autoren und das lässt Zweifel, ob Verlage sich mit einer solchen halbherzigen Regelung wirklich einen Gefallen tun.
Den Artikel von Christoph Kappes, Hamburg vom 26. Juni in seinem Blog hier online weiterlesen.

Interessant auch der "Meedia"-Beitrag und den positiven Sinneswandel der SPD: "Stärkung der Verfahrensrechte wäre ausreichend" - SPD lehnt Leistungsschutzrecht ab.

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