Tipps & Lesehinweise Mindestlohn gilt auch für Minijobber – BMA informiert ausführlich

Mindestlohn-Brochuere2014Nur noch wenige Tage, dann ist es soweit. Der Mindestlohn kommt zum 1. Januar 2015. Für alle Arbeitgeber, die hier organisatorisch noch Hand anlegen müssen, bietet das Bundesarbeitsministerium (BMA) Hilfestellung. Das Ministerium von Andreas Nahles (SPD) hat eine Broschüre veröffentlicht, die die wesentlichen Fragen beantwortet. Sie kann direkt auf der eigens eingerichteten Website  eingesehen und bestellt werden. Zusätzlich hat das Ministerium eine Telefonhotline eingerichtet, die allen Informationssuchenden unter der Rufnummer 030 / 60 28 00 28 montags bis donnerstags von 8:00 bis 20:00 Uhr offen steht.
Wussten Sie übrigens, dass der Mindestlohn auch für Minijobberinnen und Minijobber gilt? Auch in dieser Art von Beschäftigungsverhältnis, darf der Mindeslohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht unterschritten werden. Deshalb werden Arbeitgeber künftig verpflichtet sein, Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit genau zu protokollieren und die Aufzeichnungen dazu über den gesamten Zeitraum der Beschäftigung aufzubewahren.

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