dprg logo 2009Die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) hat sich nach wochenlangem Schweigen, das bedingt war durch den Vorstandwechsel, jetzt auch zum Thema Mindestlohn geäußert. Der Berufsverband der PR-Leute distanziert sich deutlich davon und hält eine einheitliche (Mindest-) Vergütung für praxisfern. Thomas Lüdeke, im Hauptberuf Geschäftsführer der Deutschen Akademie für Public Relations und im DPRG-Bundesvorstand zuständig für Nachwuchsförderung und Young Professionals, erläutert den Standpunkt der DPRG: „Einen statischen Forderungskatalog ohne Berücksichtigung der individuellen Arbeitgeberperspektive halten wir für nicht zielführend und auch nicht im Interesse des Nachwuchses.“

Der einheitliche Mindestlohn aber werde nicht zielführend sein, heißt es in einer Pressemitteilung. Lüdeke: „Der Mindestlohn wird beispielsweise dazu führen, dass Unternehmen und Agenturen eine viel härtere Auswahl treffen – denn für überschaubar mehr Geld als dem Mindestlohn können sie bereits fertig ausgebildete Absolventen einstellen. Damit wird vielen Studierenden die Chance auf ein Praktikum komplett genommen. Mein Wunsch ist eine realitätsnahe Diskussion mit dem Nachwuchs über Sinn und Inhalte eines Praktikums.“

Diese Diskussion hat die DPRG zumindest im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes am 3. Juli verpasst. Denn intensiv haben insbesondere Agenturvertreter, Studenteninitiativen und Verbände wie die GPRA und der DJV zu diesem Zeitpunkt über den Mindestlohn gestritten. Das „PR-Journal“ berichtete ausführlich am 3. Juli „Mindestlohn kommt, Debatte wird fortgesetzt“ und am 30. Juni „Mindestlohn für Praktika nach dem dritten Monat“ darüber.

Zwar lehnt auch die DPRG unbezahlte studienbegleitende Praktika grundsätzlich ab, doch die Position des Berufsverbandes der PR-Leute dürfte insbesondere beim PR-Nachwuchs auf Widerstand stoßen. Denn über den geschilderten Standpunkt hinaus, sagt sie lediglich, dass eine Praktikumsvergütung kein vollwertiges Gehalt sei – sie ziele primär auf die Deckung laufender Lebenshaltungskosten wie Miete etc. Eins ist sicher – die Diskussion um den Mindestlohn wird weitergehen, jetzt auch in der DPRG und ihren Gremien.


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