Branche Wiener Handelsgericht weist Klage der Mediengruppe „Österreich“ gegen PR-Ethik-Rat ab

Der PR-Ethik-Rat in Wien, das Selbstkontrollorgan der Österreichischen PR-Fachleute, hat in einem zivilgerichtlichen Verfahren, das von der Mediengruppe „Österreich“ gegen den Ethik-Rat angestrengt wurde, einen wesentlichen Etappensieg errungen: Das Handelsgericht Wien hat das Klagebegehren von „Österreich“, es möge dem PR-Ethik-Rat verboten werden, Entscheidungen als „Rügen“ auszusprechen und zu veröffentlichen, abgewiesen.

„Österreich“ hatte den PR-Ethik-Rat, dessen Vorsitzenden, Wolfgang Langenbucher und seine Stellvertreterin Renate Skoff, gerichtlich belangt, nachdem der Rat aufgrund einer Beschwerde eine Rüge gegen „Österreich“ veröffentlichte. Darin hatte der Ethik-Rat festgehalten, dass ein redaktioneller Bericht in der Tageszeitung „Österreich“ (Ausgabe Salzburg) vom 13. Januar 2013 unter dem Titel „Lehrlings-Offensive“ durch besondere Hervorhebung einzelner Unternehmen, die gleichzeitig in „Österreich“ inseriert hatten, einen Fall von Gefälligkeitsberichterstattung darstelle. Damit, so der Ethik-Rat, fehle auch die Transparenz zwischen kommerziellen Interessen und redaktioneller Berichterstattung. „Österreich“, das in einem Parallelverfahren auch schon den Presserat auf Unterlassung verklagt, beschritt daraufhin den Weg zu Gericht.

Kritik zulässig
In seinem Urteil stellte das Handelsgericht Wien nun fest, dass die Entscheidung des PR-Ethik-Rates ein zulässiges Werturteil sei, das auf einem wahren Tatsachensubstrat beruhe, nämlich der Veröffentlichung scheinbar redaktioneller Beiträge, die ganz offenbar im wirtschaftlichen Interesse von Inserenten stehen. Diese Kritik sei stets zulässig. Auch trete der PR-Ethik-Rat entgegen der Auffassung von „Österreich“ nicht als „Behörde“ auf, sondern als Verein, der die Aufgabe hat, die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern zu überwachen.

Eindeutige Klarstellung freut uns
„Die eindeutige Klarstellung des Handelsgerichts Wien freut uns und unterstützt unsere Arbeit“, kommentiert der Vorsitzende des PR-Ethik-Rats, Wolfgang Langenbucher, das Urteil. „Der Versuch einzelner Medien, sich der öffentlichen Kritik zu entziehen und anerkannte Einrichtungen wie den Presserat oder den PR-Ethik-Rat durch Gerichtsurteile zum Schweigen zu bringen, ist in 1. Instanz zumindest für den PR-Ethik-Rat erfolgreich abgewehrt worden. Das ist ein wichtiger Schritt, um die offene und ehrliche Selbstkontrolle der Branche zu erhalten“, so Langenbucher.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Allerdings ist die Entscheidung des Handelsgerichts Wien noch nicht rechtskräftig. „Österreich“ kann noch bis Ende September 2014 das Rechtsmittel der Berufung einbringen. Das Urteil im Wortlaut ist auf der Website des PR-Ethik-Rats zu finden.

Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit überwachen und fördern
Der Ende 2008 gegründete österreichische Ethik-Rat für Public Relations ist ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der in Österreich tätigen PR-Fachleute. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit zu überwachen und zu fördern. Der PR-Ethik-Rat wird aufgrund von Beschwerden tätig und greift auch selbst Fälle auf. Dem Rat gehören elf Mitglieder aus allen Bereichen der Gesellschaft an. In den letzten Jahren hat der Ethik-Rat ein „Grundsatzpapier zur klaren Erkennbarkeit von bezahlten Einschaltungen“, eine Studie zu „Schleichwerbung in Österreich“, eine Studie zum Thema „PR und Ethik“, einen Vorschlag zur Verschärfung des §26 Mediengesetz, „Mustervertragsklauseln gegen Schleichwerbung“ sowie – ganz aktuell – „Acht Prinzipien zur Kommunikationsethik in Social Media“ veröffentlicht. Alle Publikationen sind ebenfalls auf der Ethik-Rat-Website verfügbar.

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