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 Gemeint sind damit vor allem börsennotierte Unternehmen sowie Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen. Die betroffenen Unternehmen werden künftig aufgefordert, in ihrem Geschäftsbericht über ökologische, soziale und Mitarbeiterbezogene Aspekte, über die Wahrung der Menschenrechte, über Anti-Korruption und Bestechungsvorfälle sowie über die Vielfalt im Vorstand zu berichten. Dieser Abänderungsvorschlag richtet sich somit EU-weit an rund 6.000 große Unternehmen und nicht an 15.500 wie bisher erwartet.

Der administrativen Aufwand soll für die betroffenen Unternehmen minimal gehalten werden und die Unternehmen werden aufgefordert knappe und vor allem nur nützliche Information offenzulegen, um die Entwicklung, Leistung, Position und Auswirkung von ihren Aktivitäten zu verstehen. Ein umfangreicher und detaillierter Bericht ist, nach derzeitiger Planung nicht nötig. Weiterhin bezieht sich dieser Abänderungsvorschlag auf die ganze Unternehmensgruppe, einzelne Standorte müssen ihre Daten nicht separat offenlegen.

Damit das Gesetz verabschiedet werden kann, muss der Abänderungsvorschlag durch das Europäische Parlament und von den EU-Mitgliedsstaaten des Rats verabschiedet werden. Es wird angenommen, dass das Europäische Parlament im April 2014 über diesen Abänderungsvorschlag abstimmen wird. Anschließend wird ihn der Europäische Rat verabschieden. Die Zustimmung gilt als sicher.

Hintergrund:
Am 16. April 2013 hat die Europäische Kommission einen Abänderungsvorschlag der Berichtspflichten von Unternehmen (vgl. 4. und 7. EU-Modernisierungsrichtlinie) veröffentlicht.Ziel dieses Vorschlages ist es, die Transparenz hinsichtlich der sozialen und ökologischen Auswirkungen von Unternehmen zu erhöhen. Quelle: respACT


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