Wenn ein Unternehmen keine Politik in Bezug auf die oben genannten Belange verfolgt, hat es zu erläutern, warum es dies nicht tut. Weiterhin müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung deren Diversitätspolitik für die Leitungs- und Kontrollorgane beschreiben. Die Beschreibung soll zum Beispiel solche Aspekte beinhalten, wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund. Ferner müssen die Ziele dieser Politik, die Art und Weise deren Umsetzung und deren Ergebnisse im Berichtszeitraum angegeben werden.
Die Richtlinie ergänzt die neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU.


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