Medien BdP und DJV gegen Verschärfung des Sexualstrafrechts in vorliegender Fassung

Widerstand aus PR und Medien: Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf einer Änderung der Bestimmung des §201a im Strafgesetzbuch stößt in der Medien- und PR-Landschaft auf Widerstand. Zwar erkennen der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) und der Deutsche Journalisten Verband (DJV) das „legitime Ansinnen“ an, speziell Kinder besser vor Missbrauch durch pornografische Fotoaufnahmen zu schützen und die Verbreitung persönlichkeitsrechtswidriger Bildaufnahmen insbesondere in sozialen Medien unterbinden zu wollen. Doch schieße der Gesetzentwurf über sein Ziel hinaus. Der BdP und der DJV wenden sich in öffentlichen Erklärungen daher gegen den Gesetzesentwurf in seiner vorliegenden Fassung.

Der BdP erklärt in einer Mitteilung am 18. September: „Indem die Vorschläge die Abbildungsfreiheit in einer Weise einschränken, die für Medien und Kommunikationsprofis zu einem nicht beherrschbaren rechtlichen Risiko führen, wird die Informations- und Meinungsfreiheit auf unvertretbare Weise gefährdet. Der Bundesverband deutscher Pressesprecher kommt daher zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf wegen der unpräzisen Regelung und der offensichtlich ungenügenden Auseinandersetzung mit den bisher bereits für Medien und PR geltenden Grenzen abzulehnen ist.“

Der DJV befürchtet, dass der Gesetzentwurf die Arbeit der Bildjournalistinnen und -journalisten und damit die Presse- und Rundfunkfreiheit auf unvertretbare Weise einschränke. Der DJV begründet seine Ablehnung: „Schon bisher sei die Verbreitung von Fotos, die berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzten, strafbar. Darüber hinaus bestehe keine Notwendigkeit, die Arbeit der Medien einzuschränken. Bereits heute gäben zahlreiche von Prominenten angestrengte Gerichtsverfahren gegen die Veröffentlichung von Fotos in den Medien einen Vorgeschmack auf die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten, wenn das Gesetz in der vorliegenden Form vom Bundestag verabschiedet werde.“

BdP und DJV fordern daher gemeinsam mit anderen Medienverbänden, das Gesetzesvorhaben zu präzisieren, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.