Medien Landgericht Köln lehnt einstweilige Verfügung gegen Döpfner ab

Doepfner Mathias Axel Springer VorstandDas Landgericht Köln hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Springer-Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner (Foto) abgelehnt. Das Gericht hatte am 10. Mai den vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beantragten Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, weil in diesem Fall die freie Meinungsäußerung schwerer wiege als Erdogans Persönlichkeitsrecht. Der Deutsche Journalisten-Verband zeigt sich in einer Pressemitteilung zufrieden mit der ablehnenden Entscheidung des Landgerichts Köln. Streitpunkt war Döpfners Passage aus seinem offenen Brief für den Satiriker Jan Böhmermann, er schließe sich allen „Formulierungen und Schmähungen“ Böhmermanns inhaltlich voll und ganz an und mache sie sich in jeder juristischen Form zu Eigen.

DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall kommentiert die Gerichtsentscheidung so: „Das Landgericht Köln hat das einzig Richtige getan und dem türkischen Autokraten Erdogan die rote Karte gezeigt. Die Meinungsfreiheit ist in diesem Fall ein höheres Gut als die persönlichen Befindlichkeiten des türkischen Präsidenten.“

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Bundesregierung „vor dem Hintergrund von Erdogans Streitlust“ nicht zu viel Zeit lassen dürfe mit der angekündigten Abschaffung des Straftatbestands der Majestätsbeleidigung: „Der Paragraf 103 darf nicht das Einfallstor für die Despoten dieser Welt werden, die sich von deutschen Künstlern und Journalisten auf den Schlips getreten fühlen.“

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