Verbände Deutscher Rat für PR nimmt die Arbeit wieder auf und entscheidet in sieben Fällen

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), der aufgrund interner Zwistigkeiten im Trägerverein im Jahr 2014 gezwungen war, fast ganzjährig eine Arbeitspause einzulegen, hat seine Arbeit wieder aufgenommen und eine Reihe von Fall-Entscheidungen getroffen. Dabei wurden auch Fälle beendet, die länger zurückliegen. Der DRPR rügt den ADAC e.V., die Agentur „steinkühler-com“ sowie die Deutsche Börse AG wegen Fehlverhaltens. Eine Mahnung wird im Fall der Pressereisen der ThyssenKrupp AG ausgesprochen. Einige ältere Fälle wurden eingestellt. Obwohl die erste Arbeitssitzung bereits wieder im November des vergangenen Jahres stattfand, gab der DRPR erst jetzt eine Erklärung ab, da in einigen Fällen noch recherchiert werden musste und somit erst Anfang März darüber informiert werden konnte.

Nachdem der Deutsche Rat für Public Relations nach einer fast einjährigen "Zwangspause" wegen einer Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit von Handlungen im Trägerverein seine Arbeit wieder aufgenommen hatte, hat er auf seiner Sitzung am 14. November 2014 neben der Wiederwahl des Vorsitzenden Professor Günter Bentele und seines Stellvertreters Mathias Rosenthal sowie der Wahl eines neuen Ausschussvorsitzenden, Axel Wallrabenstein, auch eine Reihe älterer Fälle behandelt, diskutiert und sie durch insgesamt sieben Entscheidungen zum Abschluss gebracht. Die ausführlichen Begründungen zu diesen Fällen sind auf der Website des DRPR zu finden.

www.drpr-online.de

Rüge wegen Täuschung und Manipulation beim „Gelben Engel“ des ADAC
Der ADAC e.V. wird für die bewusste Täuschung der Öffentlichkeit und die Manipulation des Publikumspreises Gelber Engel gerügt. Eine externe Prüfung konnte zeigen, dass sowohl die Gesamtzahl der abgegeben Stimmen als auch die Rangfolge der Platzierungen des ADAC-Publikumspreis Gelber Engel bewusst verändert wurde. Eine Publikumswahl zu manipulieren, verursacht in der Öffentlichkeit einen massiven Vertrauensverlust und wirft ein schlechtes Licht auf die gesamte Kommunikationsbranche. Der ADAC hat mit seinem Vorgehen gegen die Artikel 9, 10, 12 und 14 des Deutschen Kommunikationskodex sowie gegen die Artikel 3, 13, 15 und 18 des Code de Lisbonne verstoßen.

Rüge gegen „Peerblog“ wegen fehlender Transparenz
Eine weitere Rüge sprach der Rat im Beschwerdefall „Peerblog“ aus. Die Agentur „steinkühler-com“ startete im Februar 2014 den „Peerblog“. Die Botschaften des Blogs ließen sich keinen konkreten Absendern zuordnen. Gemäß den Richtlinien des Code de Lisbonne (Art. 4, 14) und dem Deutschen Kommunikationskodex (Transparenz) muss für die Öffentlichkeit erkennbar sein, welche Auftraggeber und somit Interessen hinter den Botschaften des Blogs stehen. Das gilt auch bei der digitalen Medienarbeit (DRPR Richtlinie Online-PR). Zudem ist jeder Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen, nicht zulässig (Art. 15 Code de Lisbonne).
Gegenüber der Agentur „steinkühler-com.de“ wird deshalb für mangelnde Transparenz bei der Angabe der Finanziers und Auftraggeber des „Peerblogs“ eine Rüge ausgesprochen.

Rüge der Deutschen Börse wegen eines Verstoßes gegen Richtlinien zur Ad-Hoc-Publizität
Die Deutsche Börse AG veröffentlichte am 5. Februar 2013 eine Ad-hoc Mitteilung, in der die eigentliche Insiderinformation, dass der Vorstand eine niedrigere Dividendenzahlung als der Markt erwartet, anstrebt, nicht erkennbar war. Der DRPR erklärt in seiner Richtlinie zur ordnungsgemäßen Ad-hoc-Publizität, dass stets die Vergleichszahlen der Vorperiode mit anzugeben sind, um die Vergleichbarkeit der Zahlenangaben sicherzustellen. Es wurde ein eindeutiger Verstoß gegen den Deutschen Kommunikationskodex, Artikel 10 festgestellt und die Deutsche Börse aus dem Grund in diesem Fall gerügt.

Ermahnung für ThyssenKrupp in Sachen Praxis Pressereisen
Die ThyssenKrupp AG lud Reporter der „Süddeutschen Zeitung“, des „Tagesspiegel“, der „NRZ“ und der „Rheinischen Post“ und der „F.A.Z.“ in den Jahren 2010 bis 2012 zu ungewöhnlich spendablen Pressereisen ein. In der Berichterstattung wurden diese als „Luxusreisen“ apostrophiert.
Pressereisen dürfen nicht als Anreiz zur Beeinflussung redaktioneller Inhalte missbraucht werden. In der DRPR-Richtlinie „PR und Journalismus“ heißt es dazu: „Insbesondere Pressereisen müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Informationsanlass stehen.“ ThyssenKrupp hatte diese frühere Praxis aber selbst kritisch aufgearbeitet und eine mit der Compliance-Abteilung des Konzerns abgestimmte, schriftliche Richtlinie zu Pressereisen entwickelt. Aufgrund dieser aktiven und transparenten Aufarbeitung dieser Vorfälle durch die Unternehmenskommunikation der ThyssenKruppAG wird keine Rüge, sondern nur eine Mahnung ausgesprochen.

Der DRPR hatte aus Anlass dieses Falls - zusammen mit dem Deutschen Presserat - eine öffentliche Diskussionsveranstaltung in Berlin organisiert, auf der in Anwesenheit des Leiters der Kommunikationsabteilung von ThyssenKrupp, Alexander Wilke, und dem Rechercheur der Vorfälle, Herrn Jörg Eigendorf, „Die Welt“, Regeln und Normen von Pressereisen und der Berichterstattung diskutiert worden waren.

Einstellung fortlaufender Verfahren
Auch aufgrund der Unmöglichkeit, im Jahr 2014 satzungsgemäß zu arbeiten und aufgrund der Tatsache, dass einige Fälle schon mehrere Jahre „in der Schwebe“ waren, hat der DRPR einige Fälle eingestellt. Der DRPR stellt die Fälle „Blog: Wir in NRW“, „PlanetWissen“ sowie „Essing/Christ“ jeweils einstimmig aufgrund von Unzuständigkeit oder mangelnder Beweise und mangelnder Anhaltspunkte ein und beschließt auch, sich mit dem Fall „Forum Politik/Deutsche“ nicht weiter zu befassen. Die Beschwerde 03/2014 „PlanetWissen“ wird wegen Unzuständigkeit eingestellt. Im Fall „Essing/Christ“ konnte Norbert Essing trotz langer Recherchen kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Im Beschwerdefall der Namensnennung der Deutschen Bank in der Livesendung „Forum Politik“ sieht der DRPR keine Zuständigkeit für sich. Die Beurteilung des eingebrachten Vorwurfs über unlauteren Wettbewerb und unerlaubtes Product Placement fällt nicht in den Kompetenzbereich des Deutschen Rates für Public Relations.

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