Verbände Deutscher Werberat spricht im 1. Halbjahr 2015 sieben öffentliche Rügen aus

DeutscherWerberat SchriftzugInsgesamt erreichten den Werberat in den ersten sechs Monaten des Jahres 2015 Beschwerden über 322 Werbemaßnahmen, ein Plus von rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Davon fielen 122 Fälle nicht in die Kompetenz des Gremiums, beispielsweise wegen möglicher Rechtsverstöße oder wenn es sich nicht um kommerzielle Werbung handelte. Zu entscheiden hatte der Werberat über Beschwerden gegen 200 Werbemaßnahmen (plus 4 Prozent). Von Kritik freigesprochen wurden nach eingehender Prüfung 152 Sujets (Vorjahr: 142), in 41 Fällen änderten die Unternehmen ihre Werbung oder stellten sie nach Kontaktaufnahme durch den Werberat ein (2014: 42), in sieben Fällen – ähnlich wie auch schon 2014 (8 Fälle) – musste der Werberat öffentliche Rügen aussprechen.
Damit ist die Anzahl der Werbemaßnahmen, über die der Deutsche Werberat im ersten Halbjahr 2015 zu entscheiden hatte gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegen. Auch die Zahl der öffentlichen Rügen blieb nahezu konstant.

Sexistische Werbung - Werberat rügt frauenherabwürdigende Motive
Der Deutsche Werberat hat vier Unternehmen öffentlich gerügt, die Frauen und ihre Körper auf degradierende Art und Weise als Blickfang in ihrer Werbung benutzen. Die auffällig gewordenen Firmen sind das Tierhaus-Landhof Tiernahrung und Landhandel aus Grevesmühlen, Mecklenburg-Vorpommern, die Lift Reith GmbH & Co. KG aus dem hessischen Ehrenberg/Rhön, die URR GmbH Universal Rohrreinigung & Kanalsanierung aus Nürnberg sowie das Funkhaus Coburg GmbH & Co. KG, Bayern.

Die vier Unternehmen zeigten sich trotz Beanstandung ihrer Werbung durch den Werberat zunächst uneinsichtig, obwohl sie Frauen und ihre Körper als Blickfang ohne erkennbaren Produktzusammenhang benutzen. Die Selbstkontrollinstanz schloss sich der Kritik aus der Bevölkerung zur Werbung der vier Unternehmen an und rügte die Firmen öffentlich.

Ebenfalls für frauenherabwürdigende Motive und sexistische Anspielungen erhielten die Unternehmen Rainer Syre Chemische Entlackung GmbH aus dem westfälischen Bönen und die drei Optikern bzw. Brillenanbieter Wagner + Kühner GmbH aus Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz), Brillenschlange aus Bürstadt (Hessen) sowie Augenoptik Metzger aus dem bayerischen Mering Rügen.

Eine weitere Rüge erteilte der Werberat der Hirschkuss-Genussmanufaktur GmbH aus dem oberbayerischen Gaißach wegen des Verstoßes gegen die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“. Nach Ziffer 8.2 des Regelwerks soll Alkoholwerbung nicht den Eindruck erwecken, der Konsum alkoholhaltiger Getränke fördere sozialen oder sexuellen Erfolg. Diesen Verstoß sah das Gremium des Werberats bei dem Spot des Unternehmens jedoch als gegeben an und rügte öffentlich.

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