Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) haben den „Begriffskatalog der Customer-Service- und Contact-Center-Branche“ herausgegeben. Diese Definitionen ergänzen den Anfang des Jahres in Kraft getretenen gemeinsamen Branchenkodex. Diese freiwillige Selbstverpflichtung, die im vergangenen Jahr im Dialog mit der Bundesnetzagentur entwickelt wurde, gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings. Der neue Kodex gilt seit dem 1. Juli verpflichtend für alle Mitglieder des CCV und des DDV-Councils Customer Services. Kern des neuen Branchenkodex ist, Verbraucher beim Telefonmarketing nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken und daraus resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen. Der Begriffskatalog ist auf der Website des Callcenter-Verbandes einsehbar.


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