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GWA + GPRA: erfolgreiche Intervention beim Kartellamt wegen Etatvergabe DZT-WM-Kampagne?

Mit einem Erfolg für den Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA und den PR-Agenturverband GPRA endet das Verfahren über die Vergabe des Etats der "WM-Freundlichkeitskampagne". Die Agenturverbände hatten das Ergebnis mit Hinweis auf mögliche Verbindungen zwischen der siegreichen Agentur Abold und den Jurymitgliedern Fedor und Michaela Radmann angezweifelt.

Die Vergabekammer des Kartellamtes hat aufgrund der mündlichen Verhandlung entschieden, dass die Entscheidung formell und inhaltlich fehlerhaft getroffen worden sei. Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. habe blind das Abstimmungsergebnis der Jury (unter Beteiligung des Ehepaars Radmann und anderer zur abschließenden Entscheidung nicht befugter externer Personen) übernommen und überhaupt keine eigene Bewertungsentscheidung getroffen. Die zur Entscheidung gar nicht befugte Jury wiederum habe Kriterien angewendet, die weder vorher bekannt gemacht noch zutreffend gewichtet worden seien. Teilweise seien entscheidende Kriterien, insbesondere die Erfahrung mit vergleichbaren Großprojekten, gar nicht geprüft worden, die Vergabekammer spricht insoweit von einem "völligen Wertungsausfall“.

Damit hat sich die Vermutung der Verbände bestätigt, dass es im Vergabeverfahren zu Unregelmäßigkeiten zum Nachteil der Mitbieter gekommen ist. Die Deutsche Zentrale für Tourismus wurde deswegen von der Vergabekammer verpflichtet, die Angebote neu zu bewerten. Die Vergabekammer weist dabei darauf hin, dass es aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers wie der DZT tunlich sei, von der Einschaltung einer Person in das Vergabeverfahren abzusehen, wenn persönliche oder engere geschäftliche Beziehungen zu einem der Bieter bekannt seien.

Wie DZT-interne Unterlagen zeigen, wurde der Bewertungsmassstab abweichend von den Ausschreibungsbedingungen verändert. Diese Veränderung führte dazu, dass die Agentur Abold auf den ersten Platz vorrückte und ein nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien überlegener  Wettbewerber so übergangen wurde.

"Wir freuen uns, dass hier ein offensichtlicher Fall von fehlerhafter Vergabe einmal öffentlich aufgeklärt werden konnte," sagt GWA-Präsident Holger Jung. "Sollte sich die DZT im weiteren Verfahren nicht absolut korrekt verhalten, werden wir auch die künftigen Schritte sofort überprüfen lassen," so Jung.

Der Präsident der GPRA, Dieter Schulze van Loon, kommentiert: "Möglicherweise haben wir nur die Spitze des Eisbergs freigelegt. Aber allein das ist ein großer Erfolg.

Quelle: GPRA

Wenn man die Pressemeldung der DZT Deutschen Zentrale für Tourismus liest, klingt die GWA/GPRA-"Erfolgsmeldung" allerdings sehr eigennützig schön gefärbt. Erfolge sehen gewöhnlich anders aus, vor allem war die Erwartung wohl größer. -fff-

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