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Strafanzeigen: Essing gegen Christ + Christ gegen Essing
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. März 2010 um 13:47 Uhr Sonntag, den 07. März 2010 um 23:39 Uhr
Nun haben also die Juristen das Wort. Am 17. Februar hat PR-Berater Norbert Essing (49), Westerkappeln bei Osnabrück über seinen Rechtsanwalt Professor Norbert Gatzweiler, Köln bei der Staatsanwaltschaft in Berlin Strafanzeige gegen den Unternehmer Harald Christ (38), Berlin eingereicht (mitgeteilt hat das Essing über seinen Anwalt am 7.März). Ebenfalls am 7. März wurde bekannt, dass Christ gegen Essing über seinen Anwalt, den ehemaligen SPD-Bundesinnenminister Otto Schily, Berlin Anfang März Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster gestellt hat. Es geht dabei mindestens um die Straftatbestände falsche Anschuldigung, Beleidigung. Verleumdung, Geschäftsschädigung und üble Nachrede sowie um Untreue, versuchte Nötigung und Erpressung.
Essing soll, so der zentrale Vorwurf laut "Spiegel" vom 1. Februar (das PRJ berichtete), Christ als pädophil bezeichnet haben. Ein Video, das Essing in einer Tankstelle zeigt, soll beweisen, dass er der Versender eines anonymen Fax mit den Vorwürfen an die Weberbank war. Der Essing-Anwalt bestreitet weder die Existenz des Videos noch des Faxes (es sei aber nicht von Essing) - der Gegenseite wird zusätzlich vorgeworfen, dieses Video sich nicht auf normalem Wege beschafft zu haben.
Diese Sache wird uns und die Branche sicher noch einige Zeit beschäftigen. Damit unsere Leser sich selbst ein Bild machen können, berichten wir wie üblich vollständig und stellen die notwendigen Dokumente zur Eigeninformation zur Verfügung.
- Schreiben des Essing-Anwaltes an die Medien vom 4. März als PDF hier herunterladen.
- Strafanzeige von Norbert Essing gegen Harald Christ vom 17. Februar hier als PDF herunterladen.
- Bitte beachten Sie auch den Bericht in der "Osnabrücker Zeitung". (vom 8. März)
- Lesenswert auch der Artikel von Uwe Ritzer am 8. März in sueddeutsche.de: Harald Christ contra Norbert Essing - Unter der Gürtellinie.
Bezugnehmend auf die Essing-Anzeige fragte ihn das "PR-Journal": Warum haben Sie bzw. Ihr Anwalt die NDR-TV-Sendung "Zapp" nicht erwähnt und insbesondere die "prmagazin"-Umfrage. Denn dort haben ja zu Ihrem beruflichen Schaden mehrere Medien-Chefredakteure ihren Redaktionen die Zusammenarbeit mit Ihnen untersagt.
Natürlich haben wir auch bei Christ-Anwalt Schily nach dessen Strafanzeige gegen Essing gefragt - leider vergebens:
Sehr geehrter Herr Pfeffer, besten Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen bestätigen, dass ich in der vergangenen Woche bei der Staatsanwaltschaft Münster im Auftrag von Herrn Harald Christ Strafanzeige wegen des Verdachts der versuchten Nötigung, der versuchten Erpressung, der Untreue, der üblen Nachrede und der Verleumdung eingereicht habe. Es ist nun Aufgabe der Münsteraner Staatsanwaltschaft, die notwendigen Ermittlungen einzuleiten und den Sachverhalt aufzuklären. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen den Wortlaut der Strafanzeige nicht zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Schily, Rechtsanwalt
Berlin, den 8. März 2010
-fff-

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