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Deutscher PR-Rat wegen FAZ-Institut: Presserat ist zuständig
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 15. Dezember 2006 um 00:56 Uhr Montag, den 27. November 2006 um 20:01 Uhr
Der von BdP, DPRG und GPRA getragene Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), Bonn hat sich mit dem Werbe-PR-Kopplungsangebot des FAZ-Instituts, Frankfurt am Main an einige PR-Agenturen befasst. Nach einer klaren Intervention von DPRG-Präsident Ulrich Nies (wir berichteten) hat das Institut das unseriöse Angebot zurückgezogen. Der PR-Rat sieht in dem Fall jedoch die Zuständigkeit (wie schon in früheren Fällen) beim Deutschen Presserat. Ob wegen der DPRG-Mitgliedschaft einiger Beteiligter bei der nächsten DRPR-Sitzung noch Folgebeschlüsse möglich sind, bleibt abzuwarten. Hier dazu Auszüge aus einer Mitteilung des DRPR-Vorsitzenden Horst Avenarius an Gerhard A. Pfeffer:
"Die genannte Aufgabenverteilung zwischen den Räten gilt im Prinzip auch für Verlagsinstitutionen, die PR-affin sind. Als wir vor zwei Jahren den Fall Schukies behandelten - noch immer in der Rubrik Spruchpraxis auf unserer Homepage (www.drpr-online.de) nachzulesen - sparten wir daher Herrn Rommerskirchen, den Verleger des PR-MAGAZIN, von einer Beurteilung aus, so naheliegend eine Gleichbehandlung gelegen hatte.
Dieser Grundsatz gilt sogar bei Partnerschaften wie im vorliegenden Fall. Auch hierfür gibt es einen Präzendenzfall: Als der DRPR, ebenfalls vor Jahresfrist, die Allgemeine Gaststätten-Zeitung wegen einer ziemlich ähnlichen Aktion durch den Presserat abmahnen lassen wollte, mußte er öffentlich revozieren, da die AHGZ nicht für Marketingaktionen eines von ihr "gepowerten" Nachrichten-Dienstes verantwortlich gemacht werden kann.
Auch in der vorliegenden Partnerschaft ist die DPRG bzw. ihr Vorsitzender nicht Mit-Herausgeber des KOMMUNIKATIONSMANAGER, also (wie die AHGZ) nicht mit-verantwortlich. Der Rat muß daher vor allem prüfen, ob der Vorsitz einer PR-Person in einem Redaktionsbeirat ein ausreichender Grund für die Zuweisung an den PR-Rat statt an den Presserat sein kann.
Er muß sodann beachten, wie sich der Redaktionsbeirats-Vorsitzende verhalten hat. Wie Sie dem Rundschreiben von Herrn Nies entnehmen konnten, hat er sich namens der DPRG sofort nach Bekanntwerden von dem Verlagsangebot distanziert.
Der PR-Rat hätte sich allerdings ganz gewiss mit Agenturen befasst, die auf die Vorschläge des FAZ-Instituts eingegangen wären. Im vorliegenden Fall wurde das Verlagsangebot auf Grund des Einspruchs des Partners DPRG aber so unverzüglich zurückgezogen, dass niemand in Versuchung geraten konnte. Daher besteht keine Eile bei der Befassung mit diesem Fall. Wir werden bei unserer nächsten Sitzung darauf zurückkommen."

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