Medien
Proteste gegen Kommunikationsüberwachung
- Details
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. März 2012 10:18
- Veröffentlicht am Freitag, 09. November 2007 19:40
- Geschrieben von Gerhard A. Pfeffer, Siegburg
Der Deutsche Journalisten-Verband prüft die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die Vorratsdatenspeicherung. Der Deutsche Bundestag hat am 9. November in zweiter und dritter Lesung das umstrittene Gesetz verabschiedet. Mit der Entscheidung des Parlaments seien Journalistinnen und Journalisten nicht mehr in der Lage, ihren Informanten lückenlosen Quellenschutz zu garantieren. "Der seriöse investigative Journalismus, der auf Informanten angewiesen ist, wird im Kern getroffen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Wenn eine Verfassungsklage Aussicht auf Erfolg hat, werden wir den juristischen Weg beschreiten."
Herber Schlag gegen die Pressefreiheit. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die Bundestagsentscheidung zur Kommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung in Berlin scharf kritisiert. Der Schutz der Pressefreiheit bleibe auf der Strecke.
Auch der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) verurteilt die Entscheidung des Bundestages zur Neuregelung zur Telekommunikationsüberwachung scharf. Trotz heftiger Debatten ist der Gesetzentwurf mit deutlicher Mehrheit von 366 Stimmen zu 156 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen worden. Der Bundestagsbeschluss zur Telekommunikationsüberwachung führe zum "gläsernen Journalisten".



