Medien

Satire darf nicht alles - zwölf Rügen des Deutschen Presserats

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten vom 2. - 4. März 2010 in Berlin und sprachen insgesamt zwölf Rügen aus. Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 126 Beschwerden behandelt. Dabei wurden neben den zehn öffentlichen Rügen noch zwei nicht-öffentliche Rügen ausgesprochen. Zudem gab es 19 Missbilligungen und 25 Hinweise. In 38 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In neun Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. Ein Fall war nicht aufklärbar. In fünf Fällen hatten sich mehrere Beschwerdeführer gegen dieselbe Veröffentlichung beschwert, hier wird das Ergebnis nur einmal gezählt.

- Witze auf Kosten eines Toten: Titanic-Online erhielt eine öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde, die Zeitschrift hatte online mehrere Cartoons zum Tod von Fußballtorwart Robert Enke veröffentlicht.
- Fotos von unbekannten Toten nicht erneut veröffentlichen: Weil Bild-Online gegen das Persönlichkeitsrecht von Verbrechensopfern verstoßen hat, erteilte der Ausschuss zwei öffentliche Rügen, das Online-Portal hatte Fotos eines ermordeten Mädchens noch einmal veröffentlicht.
- Auch die zweite Rüge erhielt Bild-Online für das Foto eines Verbrechensopfers. Eine junge, geistig behinderte Frau war ermordet worden, auch hier hatte die Polizei ein Fahndungsfoto herausgegeben, um die Identität des Opfers zu klären.
- Aufgrund einer ähnlichen Thematik erhielt auch Express-Online eine öffentliche Rüge. Die Zeitung hatte in der Berichterstattung über den Fund einer Leiche ein Foto des Toten erneut verwendet. Das Bild war zuvor publiziert worden, um die Identität des Toten zu klären.
- Persönlichkeitsrechte: Der Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz erteilte der Mittelbayerischen Zeitung wegen des Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte einer jungen Frau eine nicht-öffentliche Rüge für ihre Berichterstattung in der Rubrik „Zurückgeblättert – Vor 30 Jahren".
- Die B.Z.-Online erhielt eine nicht-öffentliche Rüge wegen eines Persönlichkeitsrechtsverstoßes für ihre Berichterstattung über die Festnahme eines tatverdächtigen jungen Mannes, dem vorgeworfen wurde, in Berlin Autos angezündet zu haben.
- Anonymer, ehrverletzender Leserbrief: Die Bad Sodener Zeitung erhielt eine nicht-öffentliche Rüge für die anonyme Veröffentlichung von Auszügen eines Leserbriefes. Das Schreiben enthielt ehrverletzende Anschuldigungen.
- Ehrverletzung: Der Ausschuss sprach gegen den Kölner Express eine öffentliche Rüge aus, da die Zeitung fehlerhaft und ehrverletzend über einen Geistlichen berichtet hatte, dem man ein Dienstvergehen vorwarf.

Trennung von Redaktion und Werbung: Wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der klaren Trennung von Redaktion und Werbung wurden die Zeitschriften Gong, Gesunde Medizin, TV14 und Bravo gerügt:
- Gong hatte in einem Rezept für ein Weihnachtsmenü konkrete Produkte sowie die jeweiligen Hersteller genannt und Bezugsquellen empfohlen.
- Gesunde Medizin hatte gleich mit mehreren Beiträgen die Grenze zur Schleichwerbung überschritten. Das Magazin beschäftigte sich in redaktionellen Veröffentlichungen mit einer Vielzahl von verschiedenen Produkten.
- TV14 hat in einem Artikel über Sportverletzungen ohne entsprechende redaktionelle Begründung eine einzelne Schmerzsalbe aus einer Palette ähnlicher Produkte herausgegriffen und namentlich genannt.
- Bravo erhielt eine Rüge für einen Artikel in dem ein Besuch des Comedians Oliver Pocher in einem Informationszentrum der Bundesagentur für Arbeit geschildert wurde.

Ausfühliche Begründungen der Rügen unter: presserat.info

Kommentare (0)Add Comment

Kommentar schreiben
kleiner | groesser

busy

Werbung

Werbung

12. Februar 2012 - 21:48

Letzte Änderung: gestern

Werbung Premium (max.4)



Werbung Plus (max.12)






Werbung

Effektiv Online-Marketing


Social Media News
OA News ist ein kostenloser Service für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.


Nachrichten von Sueddeutsche.de. Erfahren Sie Neuigkeiten aus aller Welt als erste in den
Nachrichten von Sueddeutsche.de


-Werbung-

Sie sind hier: HOME REDAKTION aktuell Medien Satire darf nicht alles - zwölf Rügen des Deutschen Presserats
top

Statistik

Jan.-Dez.2011:

(i.d.R. für alle Seiten - PR-Journal, Jobbörse, Datenbanken, agenturcafe etc.)
481.000 Visits
1.318 Tagesdurchschnitt
1.312.757 PageImpressions
3.597 Tagesdurchschnitt
13:24 Min. Besuchszeit
2,73 Seitenaufrufe je Besucher
145 Kommentare
Rang 185.248 bei alexa.com weltweit
Rang 12.169 bei alexa.com in Deutschland
421 Seiten verlinken lt. alexa.com auf pr-journal.de 
5.210 Follower auf den 3 PRJ-Twitter-Seiten
1.476 Tweets auf den 3 Twitter-Seiten
1.753 Freunde auf den 3 PRJ-Facebook-Seiten
560 Personen haben die 3 PRJ-Seiten in ihren Kreisen

Menupunkt-Aufrufe seit Dezember 2004:

102.055 Impressum
86.852 Werbung + Medien-Infos
62.418 Medien-Partner

Newsletter-Statistik 

Jan.-Dez.2011:
15.686 NL-Empfänger (Stand: 31.12.2011)
3.936 Einzelmeldungen 01.-12.2011
15,2 Meldungen je Arbeitstag
seit Dezember 2004:
318 Newsletter-Ausgaben (86 Monate)
27.637 Einzel-Meldungen
30.248 Aufrufe Newsletter-Archiv
14.183 NL-Bestellbestätig.
112.105 RSS-Newsfeeds-Bestellseite

Anmerkung: Die Zugriffsstatistik zählen wir mit IVW + GoogleAnalytics.

Datenbanken-Statistik:

auf der eigenen Startseite

Jobbörsen-Statistik:

auf der eigenen Startseite

Kontakt

Herausgeber: Gerhard A. Pfeffer (seit 2004/1996)
Lendersbergstrasse 86, 53721 Siegburg
Telefon: +49 (0)2241 201 30 60
Telefax: +49 (0)2241 201 30 61
Mobilfon: +49 (0)160 9463 57 77
E-Mail: redaktion@pr-journal.de, gerhard@pfeffer.de