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NDR-Medienmagazin ZAPP: Urteil im Sachsensumpf-Prozess - Erstinstanzliche Abwürgung von Pressefreiheit
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. September 2010 um 16:26 Uhr Freitag, den 20. August 2010 um 22:57 Uhr
Verurteilt wegen Journalismus und das bei uns im Land der Pressefreiheit. Passiert ist das trotzdem jetzt in Dresden. Zwei Journalisten haben im sogenannten Sachsensumpf recherchiert und vergangenen Freitag sind sie tatsächlich dafür verurteilt worden: zu je 2.500 Euro wegen übler Nachrede. "Zapp" über einen Angriff auf die Pressefreiheit.
Blumen von Unterstützern haben Thomas Datt und Arndt Ginzel vor der Urteilsverkündung bekommen. 13 Verhandlungstage brauchte das Gericht, wie sonst bei Mordprozessen. Angeklagt sind sie, weil sie ihren Job gemacht haben: recherchieren und Artikel schreiben.
Den Inhalt der Zapp-Sendung vom 18. August hier online nachlesen und hier ansehen.
Die Stellungnahme des DJV Deutscher Journalistenverband, Berlin zum Vorgang hier online lesen.

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