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Informationsfreiheitsgesetz: Schritt zu mehr Transparenz war überfällig

Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juni, ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene einzuführen, wird von einem Bündnis von Journalisten- und Bürgerrechtsgruppen begrüßt. Die Journalistenorganisationen Netzwerk Recherche, Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland sowie die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union bezeichneten diese Entscheidung als notwendig und überfällig. "Als einer der letzten Staaten in der Europäischen Union hat Deutschland endlich diese Reform gewagt und damit den obrigkeitsstaatlichen Zopf des Amtsgeheimnisses abgeschnitten", kommentierte der DJV-Vorsitzende Michael Konken die Entscheidung. "Wir sind erleichtert, dass dieses wichtige Transparenzgesetz in der laufenden Legislaturperiode noch verabschiedet worden ist."

Das IFG führt für die Bürger ein Recht auf Zugang zu Informationen ein Das Recht besteht gegenüber den öffentlichen Stellen des Bundes. Jeder kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Der Antrag auf Akteneinsicht muss nicht begründet werden. Vielmehr ist die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln (z.B. Datenschutz oder Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) nicht freigeben zu können.

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