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Zur Pressefreiheit gehört auch die Einhaltung von Gesetzen

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Zur Pressefreiheit gehört auch, dass die allgemeinen Gesetze eingehalten werden. Verlage, Herausgeber, Redakteure, Inserenten und andere Interessenten dürfen nicht unter dem Deckmantel der Pressefreiheit Werbung als Redaktion darstellen und sich dadurch Vorteile verschaffen, während Leser, Verbraucher, Kunden oder Aktionäre Nachteile erleiden können. Gekaufter (werblicher) redaktioneller Text muss klar und deutlich mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet sein. Wer dagegen verstößt, will Leser, Verbraucher, Kunden oder Aktionäre vermutlich täuschen. (Weitere Informationen und Auszüge aus einschlägigen Gesetzen hier bei medienwatch.com)

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09. Februar 2012 - 21:08

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