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akademie.de: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. März 2012 10:18
- Veröffentlicht am Freitag, 04. April 2008 01:30
- Geschrieben von Gerhard A. Pfeffer, Siegburg
Durch das berüchtigte Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ist jedes Unternehmen und jeder Selbstständige verpflichtet worden, seine "finanzamtsbezogene Steuernummer" auf Ausgangsrechnungen anzugeben. Pferdefuß der Ursprungsvorschrift: Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern (sowie deren Ehegatten!) werden unter dieser Steuernummer zugleich die persönlichen Steuerangelegenheiten geführt. Im Alltag dient die Nummernfolge daher zum Beispiel als eine Art "PIN" für telefonische Auskünfte.
Gegenüber den datenschutzrechtlichen Bedenken haben sich die Finanzbehörden jahrelang taub gestellt. Besonders ärgerlich daran: Die bedenkliche Veröffentlichungspflicht der Steuernummer war von vornherein entbehrlich. Denn mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibt es seit eh und je ein steuerliches Merkmal, das umsatzsteuerpflichtige Unternehmen eindeutig identifiziert. Sie hat das Format DE+9Ziffern, also zum Beispiel DE471100815. Inzwischen hat die alternative Steuerkennung aber Eingang in den einschlägigen Umsatzsteuer-Paragrafen 14 gefunden. Weitere Infos hier bei akademie.de.



