„Der Waschzettel“ für Fotos. (© Die Bildbeschaffer)

Heute: Pressefotos und Nutzungshinweise

Sie veröffentlichen Bilder im Netz oder geben sie vielleicht sogar weiter an die Presse, an Partner oder an Händler? Egal, ob Sie mit einer Bilddatenbank arbeiten oder die Bilder auf Ihren Laufwerken liegen haben: Willkommen im digitalen Zeitalter. Wie klein oder groß eine Kampagne auch sein mag: Erst mit Bild wird so manche Pressemitteilung zum richtigen Blickfang. Worauf aber sollten PR-Abteilungen im professionellen Umgang mit Pressebildern achten?

Nicht erst die im Sommer verabschiedete Urheberrechtsnovelle macht es heutzutage immer wichtiger, den archivierten oder weitergereichten Bildern gewisse Informationen mitzugeben – Stichwort „Waschzettel“. Der Begriff stammt aus der Zeit, als man die analog verschickten Pressefotos (Prints in A5) auf der Rückseite mit einem Aufkleber mit Bildinformationen und Nutzungshinweisen zum Bild versah: Wie heißt das Bild? Was ist darauf zu sehen? Welche Geschichte wird erzählt? Wer hat das Foto gemacht bzw. veröffentlicht? Muss der Fotografenname genannt werden? Und in welchem Zusammenhang darf das Bild (ggf. kostenlos) genutzt werden?

Nur weil die Bilder heute nicht mehr auf Post- oder Kurierweg verschickt werden, bedeutet es nicht, dass der Waschzettel an sich überholt ist. Auf der Presseseite, in den IPTC-Daten der Bilder und bestenfalls zusätzlich in einem Dokument sollten die Nutzungshinweise schnell und unkompliziert zu finden sein. Einige PR-Menschen benennen den Dateinamen der einzelnen Bilder sogar mit dem Namen des Fotografen.

Was aber genau gehört auf den Waschzettel? Wer gern mit Eselsbrücken lernt, dem seien die 4Cs mit auf den Weg gegeben:

  • Caption: Wer oder was ist wo zu sehen? Beschreiben Sie das Bild so gut wie möglich, damit es zu keinen zusammenhangsfremden Nutzungen kommt.
  • Copyright-Notice: Der Urheberrechtsvermerk darf in den Nutzungshinweisen selbstverständlich nicht fehlen.
  • Credit: Hier werden die Informationen zum Bildanbieter genannt: Der Fotograf? Das Unternehmen? Wenn die Credit line bei Weiterbenutzung nicht genannt werden muss, darf das Feld leer bleiben.
  • Creator: Wer hat das Bild erstellt?

Und hier noch eine kleine Checkliste der Hamburger Bildbeschaffer:

  • Wer ist der Herausgeber der Nutzungsrechte?
  • Zu welchem Zweck dürfen die Bilder genutzt werden?
  • Sind sie kostenfrei zu nutzen?
  • Dürfen sie bearbeitet werden?
  • Über welchem Zeitraum und in welcher Medienart (digital? print?) dürfen sie ggf. nur veröffentlicht werden?
  • Wie lautet die Quellenangabe? (Das Unternehmen? Der Fotograf? Ohne Quellennennung?)
  • Wie lauten die Kontaktdaten bei Rückfragen?
  • Wohin soll ggf. ein Belegexemplar geschickt werden?

Man kann natürlich nur diejenigen Rechte weitergeben, die man selbst auch eingekauft hat. Hat man die Bearbeitung oder das Weglassen des Namens nicht mit dem Fotografen geklärt, kann man das so auch nicht weitergeben.

Es wird immer wichtiger, Bilder nicht nur korrekt zu lizenzieren, sondern ihnen auch entsprechende Nutzungshinweise mitzugeben. Mit der Weitergabe des JPG geben Sie ja auch ein Nutzungsrecht weiter, und zwar an den Empfänger. Falls Sie die Bilder bei einem Fotografen oder einer Agentur lizenziert haben: Prüfen Sie, ob Sie dieses Recht “zur Weitergabe an Dritte – Presse, Partner, Social Media” miterworben haben. Denn im einfachen Nutzungsrecht ist es nicht enthalten.

Über die Bildbeschaffer: Michaela Koch und Alexander Karst gründeten im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer. Die Hamburger Agentur ist spezialisiert auf Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazugehörige Dienstleistungen und Seminare. Die Leidenschaft der Bildbeschaffer – sechs Mitarbeiter sowie ein weit gespanntes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Informatikern und Druckspezialisten – gilt vor allem der Aufgabe, das richtige Bild für das richtige Projekt zu vermitteln. Zu Hause sind sie im Hamburger Karolinenviertel – und hier.


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