Angucken erlaubt, anfassen verboten – zumindest so lange, bis der Eigentümer nichts Gegenteiliges kommuniziert. (© Bildbeschaffer GmbH / Simon Puschmann)

Heute: Bilder aus dem Internet

Sie veröffentlichen Bilder im Netz oder geben sie vielleicht sogar weiter an die Presse, an Partner oder an Händler? Egal, ob Sie mit einer Bilddatenbank arbeiten oder die Bilder auf Ihren Laufwerken liegen haben: Willkommen im digitalen Zeitalter. Wie klein oder groß eine Kampagne auch sein mag: Erst mit Bild wird so manche Pressemitteilung zum richtigen Blickfang. Worauf aber sollten PR-Abteilungen im professionellen Umgang mit Pressebildern achten?

Schon als Kind haben wir gelernt: Wenn wir etwas sehen, das uns nicht gehört, dann müssen wir fragen, bevor wir es benutzen. Haben wir das Sandförmchen auf dem Spielplatz dennoch ungefragt benutzt, ernteten wir böse Blicke, Tränen oder schlimmstenfalls einen Schaufelhieb des jungen Eigentümers. Das Sandkasten-Prinzip begleitet uns bis heute: Gehen wir auf den Markt, kommen wir nicht auf die Idee, zunächst in den Apfel zu beißen, bevor wir ihn erwerben – selbst dann nicht, wenn der Verkäuferin daran gelegen ist, dass wir hinterher einen ganzen Beutel voller Äpfel erwerben. Wollen wir probieren, fragen wir.

Im Internet aber ist das Sandkasten-Prinzip noch immer nicht ganz angekommen. Eine der vielen Schein-Freiheiten der digitalen Welt ist der unhinterfragte Zugriff auf Bilder, die im weltweiten Netz zu sehen sind. Nehmen wir die Google-Bildersuche: ein riesiger Fotofundus, der zur Aktion „rechte Maustaste, speichern unter …“ förmlich einlädt. Aber Achtung: Nur weil ich ein Bild entdecke, das womöglich sogar in druckbarer Qualität ins Netz gestellt wurde, heißt es noch lange nicht, dass ich das Bild auch nutzen darf – auch dann nicht, wenn ich davon ausgehen kann, dass der abgelichtete Mensch und der Fotograf des Bildes Interesse an der Veröffentlichung haben. Auch hier gilt: annehmen ist okay, fragen ist besser.

Wenn ich als Redaktion oder Agentur über ein Unternehmen berichte und dafür noch nach Bildern der Geschäftsführerin suche, darf ich natürlich die Google-Bildersuche nutzen oder auf der Unternehmenswebsite Ausschau nach Bildmaterial halten. Werde ich fündig, so muss ich das Unternehmen aber zunächst fragen, ob ich das Bild zum von mir gewünschten Zweck nutzen darf und mir die Nutzungserlaubnis am besten schriftlich bestätigen lassen. Dann bin ich rechtlich auf der sicheren Seite. Zudem kann es ja sein, dass das Unternehmen mittlerweile neues Bildmaterial des CEO vorliegen hat oder dass das Logo, das ich im Internet gefunden und mir runtergeladen habe, längst veraltet ist.

Größere Unternehmen haben oftmals eine Presseseite, von der aus Bildmaterial heruntergeladen werden kann. Wer auch hier nicht nur korrekt, sondern auch höflich arbeiten möchte, der schreibt das Unternehmen dennoch kurz an, informiert darüber, für welchen Zweck die frei zugänglichen Bilder genutzt werden und schickt nach der Veröffentlichung ein gedrucktes Belegexemplar oder einen Link an die Presseabteilung.

Und noch ein kleiner Tipp zum Schluss: Wer die genutzten Bilder speichert, sollte unbedingt darauf achten, dass die zum Bild gehörenden Metadaten sorgfältig mit archiviert werden. Mehr dazu im Artikel über Metadaten und PR-Bilder.

Über die Bildbeschaffer: Michaela Koch und Alexander Karst gründeten im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer. Die Hamburger Agentur ist spezialisiert auf Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazugehörige Dienstleistungen und Seminare. Die Leidenschaft der Bildbeschaffer – sechs Mitarbeiter sowie ein weit gespanntes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Informatikern und Druckspezialisten – gilt vor allem der Aufgabe, das richtige Bild für das richtige Projekt zu vermitteln. Zu Hause sind sie im Hamburger Karolinenviertel – und hier.


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