Branche Bundesgerichtshof fordert klare Kennzeichnung von Anzeigen

Bezahlte Artikel müssen deutlich gekennzeichnet werden. Das stellte jetzt noch einmal der Bundesgerichtshof fest. In einem Urteil vom 6. Februar (Az. I ZR 2/11) wird klar herausgestellt, dass Verlage bezahlte Artikel deutlich mit dem Wort „Anzeige“ deklarieren müssen. Eine Verwendung von unscharfen Begriffen wie „sponsored by“ reiche nicht aus, entschied der Karlsruher Bundesgerichtshof. Das Urteil geht zurück auf eine Klage des „Stuttgarter Wochenblatts“ gegen den Verlag des kostenlosen Anzeigenblattes „Good News“. Der Verlag hatte bezahlte Beiträge mit dem Hinweis „sponsored by“ gekennzeichnet und den Namen des werbenden Unternehmens grafisch hervorgehoben. Das reicht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht aus.