Branche Regeln für Unternehmensführung Deutscher Corporate Governance Kodex soll schlanker werden
- Details
- von Manfred Piwinger, Wuppertal
Mit dem Beginn des Konsultationsverfahrens hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance ihre Vorschläge für eine Vereinfachung des Kodex auf ihrer Website veröffentlicht und erläutert. Über die Kodexfassung 2026 will die Kommission im Herbst beschließen. Mit der anschließenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden die Änderungen wirksam.
Gemäß einer Pressemitteilung der Kommission beschränkt sich die Überarbeitung auf Streichungen und Vereinfachungen – ohne neue oder zusätzliche materielle Anforderungen. Von den 66 Empfehlungen und Anregungen des geltenden Kodex werden 13 ganz oder teilweise gestrichen und zwei Empfehlungen in Anregungen umgewandelt, fünf vereinfacht oder zusammengelegt.
Keine komplette Überarbeitung
Der bewährte Kodex bildet dabei die Grundlage. Entscheidend für die Unternehmen ist: Die Anwendung wird einfacher. Struktur und Systematik des Kodex bleiben im Wesentlichen erhalten. Und wer den heutigen Kodex erfüllt, entspricht ihm auch künftig. Bestehende Standards guter Unternehmensführung bleiben unverändert. Mit der Vereinfachung folgt die Kommission einer internationalen Entwicklung – im Interesse der Investoren hin zu mehr Vergleichbarkeit von nationalen Kodizes. Bestehende Standards guter Unternehmensführung bleiben unverändert
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensführung für Unternehmensleitung- und -überwachung transparent gemacht werden. Die vom der Bundesministerin für Justiz 2002 eingesetzte Regierungskommission hat den Deutschen Corporate Governance verabschiedet, der über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz eine gesetzliche Anerkennung gefunden hat.