„Journalist“ oder „Journalistin“? Darum geht es jetzt vor Gericht. (© Journalist)

„Journalist“ oder „Journalistin“ oder „Journalist_in“ oder „Journalist*in“? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit Gerichte in Deutschland und Österreich. Hintergrund ist, dass der im Deutschen Journalisten Verband (DJV) erscheinende Fachtitel „Journalist“ seit Anfang des Jahres mit der Hälfte seiner jeweiligen Auflage auch als „Journalistin“ erscheint. Der neue Verleger und Chefredakteur Matthias Daniel hatte diese Entscheidung im Sinne der Geschlechter-Gleichbehandlung zu Anfang des Jahres getroffen. Ungleich behandelt aber fühlt sich dadurch der Oberauer-Verlag, der seit 13 Jahren in Deutschland die „Journalistin“ publiziert. Zunächst war es ein eigenes, gedrucktes Magazin, nach der Bankenkrise 2008 wurde es als Doppeltitel zusammen mit „medium magazin“ gedruckt. Digital ist der Titel weiterhin als eigenes, unabhängiges Magazin erhältlich.

Jetzt geht es vor den Gerichten um Titelschutz und Verwechslungsgefahren.

"Journalist"-Verleger und Chefredakteur Matthias Daniel begründete die hälftige Umfirmierung seines Titels damit, dass es im Jahr 2020 höchste Zeit sei, auch Journalistinnen den Raum und die Ansprache zu geben, die ihnen zustehe. Die Zeiten des oft herablassenden "Mitmeinens" seien endgültig vorbei, schrieb er im Editorial der neuesten Ausgabe.

Verleger Hans Oberauer war damit nicht einverstanden. Mehrfach habe er gegenüber dem DJV im Vorfeld auf seine Titelansprüche hingewiesen. Der DJV habe sie ignoriert, ließ er verlauten. Vor Gericht erwirkte der Österreicher nun eine einstweilige Verfügung, die es dem DJV verbietet, seinen Titel in „Journalistin“ umzubenennen. Die Entscheidung in einem zweiten Verfahren vor einem österreichischen Gericht steht noch aus.


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