Das Logo von Storymachine. Nach der Rüge des DRPR geht es jetzt bei Storymachine erst einmal um die eigene Message.

Nach der Rüge des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR) für die Berliner Agentur Storymachine von Philipp Jessen, Kai Diekmann und Michael Mronz am 4. Juni gegen Mittag dauerte es nur wenige Stunden bis die gescholtene Agentur reagierte. Sie beauftragte den Medienanwalt Christian Schertz, der sich gleich mit der Ankündigung zu Wort meldete, rechtliche Schritte gegen den DRPR zu prüfen. Das Hauptargument des Medienanwalts lautete, dass Storymachine zu dem Sachverhalt, der jetzt gerügt wurde, überhaupt nicht angehört worden sei. Der DRPR ließ dazu gegenüber „Horizont“ verlauten, „dass man aufgrund der Eindeutigkeit, die sich aus dem Dokumentationskonzept ergeben habe, keinen Grund für eine weitere Anhörung von Storymachine gesehen habe“.

Der DRPR erteilt der Agentur Storymachine eine Rüge wegen Rufschädigung des Berufsstandes durch unprofessionelles Verhalten. Der ebenfalls geprüfte Vorwurf der Intransparenz bei der Absenderkennzeichnung und der Sponsorennenneng hat sich laut Beschluss des DRPR allerdings nicht bestätigt.

Medienanwalt Schertz führt nun vor allem an, dass es sich bei der Prüfung nicht um ein faires Verfahren gehandelt habe, schließlich sei Storymachine zum gerügten Sachverhalt überhaupt nicht angehört worden. Und dies, obwohl die Agentur in ihrer Stellungnahme zum Punkt Intransparenz ausdrücklich angeboten habe, zu etwaigen noch offenen Fragen Auskunft zu geben.

Schertz kündigte zudem an, man wolle gegen den PR-Ratsbeschluss der Rüge rechtlich vorgehen: „Der nunmehr plötzlich vom PR-Rat erhobene neue Vorwurf, dass das Dokumentationskonzept von Storymachine den Eindruck erwecke, dass es sich hier um eine Maßnahme handele, bei der ein vorformuliertes Narrativ in der Öffentlichkeit gesetzt werden soll, ist ebenso nicht begründet. Wir werden daher auch Rechtsmittel gegen den PR-Ratsbeschluss sowie weitere rechtliche Schritte gegen unwahre Verlautbarungen des PR-Rats im Vorfeld des Verfahrens in den Medien prüfen."


Wir haben die Kommentarfunktion wegen zu vieler Spam-Kommentare abgeschaltet. Sie können uns aber trotzdem Ihre Meinung zu diesem Artikel als Leserbrief direkt zusenden. Falls Sie wünschen, dass wir Ihren Leserbrief als Kommentar dem Artikel hinzufügen, vermerken Sie dies bitte in der Mail an uns.
leserbrief@pr-journal.de