Verbände Wirecard-Skandal: DRPR beschließt Rüge gegen Karl-Theodor zu Guttenberg

Zu Guttenberg Karl Theodor 2017 Foto Michael Lucan Creative CommonsKarl-Theodor zu Guttenberg (CSU), ehemaliger Bundeswirtschaftsminister (2009) und Bundesverteidigungsminister (2009 bis 2011), ist heute als Lobbyist und Unternehmensberater tätig. Immer mal wieder heißt es, er wolle in die Politik zurückkehren – doch dazu gekommen ist es bis heute nicht. Vielmehr taucht sein Name in unterschiedlichen Zusammenhängen auf, die Rede ist dann von Lobbyarbeit. Zuletzt in Erinnerung geblieben ist, dass Karl-Theodor zu Guttenberg (© Foto: Michael Lucan / Creative Commons) sich für die Wirecard AG engagiert hat. Einzelne Aktivitäten des Ex-Ministers wurden im Nachgang zur Insolvenz genauer unter die Lupe genommen. Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) wirft zu Guttenberg vor, gegen das Transparenzgebot im Deutschen Kommunikationskodex sowie gegen die Richtlinie für die Kontaktpflege im öffentlichen Raum verstoßen zu haben und spricht daher eine Rüge gegen ihn aus.

Worum geht es?

Aus Sicht des DRPR unterließ es der ehemalige Bundesminister als Autor eines Gastbeitrags für die „FAZ“, kenntlich zu machen, dass er seinen Beitrag im Rahmen von Lobbyingaktivitäten für die Wirecard AG veröffentlichte. Das Verhalten von Karl-Theodor zu Guttenberg stellt damit nach Ansicht des Rates einen Verstoß gegen das Transparenzgebot im Deutschen Kommunikationskodex sowie der Richtlinie für die Kontaktpflege im öffentlichen Raum dar und ist zu rügen. Das Transparenzgebot besagt, dass Public-Affairs-Professionals und Lobbyisten ihren politischen Gesprächsbeteiligten ihre Auftraggeber sowie deren Interessen jeweils wahrheitsgemäß und nachprüfbar offenzulegen haben und ihre tatsächliche Funktion sowie ihren Auftraggeber in keinem Fall verschleiern dürfen.

Die Einzelheiten

Hintergrund war ein am 26. März 2020 veröffentlichter Gastbeitrag mit dem Titel „Ein Virus namens Leerverkäufe“ von Karl-Theodor zu Guttenberg in der „FAZ“, in dem er sich für ein Leerverkaufsverbot von Aktien aussprach. Die Veröffentlichung erfolgte im Kontext der öffentlichen Diskussion über ein mögliches erneutes Verbot, von dem Wirecard profitiert hätte. Angesichts der umfangreichen Berichterstattung und Spekulationen zu diesem Fall hatte sich der DRPR entschlossen, den Fall wegen des Verdachts des verdeckten Lobbyismus und des Verstoßes gegen das Transparenzgebot zu prüfen. Nach Auswertung der Stellungnahmen aller beteiligten Parteien sowie der vorliegenden Unterlagen ergibt sich ein verdichtetes Bild.

Beteiligung von Edelman

Ausgangspunkt ist der „Aktionsplan Leerverkäufe“, der von der Wirecard-Agentur Edelman entwickelt wurde. Darin enthalten ist als Teilmaßnahme ein geplanter Meinungsbeitrag von Karl-Theodor zu Guttenberg in der „Welt“ oder der „FAZ“ zum Thema Leerverkaufsverbot. In einer Stellungnahme gegenüber dem DRPR ließ Zu Guttenberg über seinen Anwalt erklären, „er habe den Artikel selbstständig verfasst und sei von niemandem beauftragt oder hierum gebeten worden“ und „Wirecard sei definitiv nicht der Auslöser für diesen Artikel gewesen“.

Dem steht allerdings entgegen, dass die gesamte Abwicklung mit der Redaktion inklusive des Versands des Beitrags von Mitarbeitern der Agentur durchgeführt wurde. Diese informierten auch vorab den damaligen Wirecard-CEO Braun über die bevorstehende Veröffentlichung in der „FAZ“. Die Prüfung hat ergeben, dass die Agentur Edelman klar als Kommunikationsagentur von Wirecard gegenüber der Redaktion auftrat und bereits vor Übermittlung des Kommentars von Zu Guttenberg mehrfach auch persönlichen Kontakt zur Redaktion der „FAZ“ hatte.

Bewertung durch den DRPR

Aus Sicht des Rates unterließ Karl-Theodor zu Guttenberg es als Autor, kenntlich zu machen, dass er seinen Beitrag in diesem Kontext veröffentlichte. Das Verhalten von Karl-Theodor zu Guttenberg stellt damit nach Ansicht des Rates einen Verstoß gegen das Transparenzgebot im Deutschen Kommunikationskodex sowie der Richtlinie für die Kontaktpflege im öffentlichen Raum dar.

Unzureichende Aufklärung von Edelman und der „FAZ“-Redaktion

Die Agentur Edelman räumt in ihrer Stellungnahme zwar ein, dass man noch deutlicher gegenüber der Redaktion auf den Bezug zu Wirecard hätte hinweisen können. Allerdings hat der Rat den Eindruck gewonnen, dass die „FAZ“-Redaktion in ausreichendem Maße Kenntnis über den Wirecard-Bezug des Kommentares haben musste, um den Lesern einen entsprechenden Hinweis zum Status von Karl-Theodor zu Guttenberg im Kontext des Beitrags zu geben.

Eine ausführliche Begründung des Ratsspruchs ist auf der DRPR-Webseite zu finden.

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