Verbände DRPR kämpft mit neuer Richtlinie für mehr Transparenz bei Bürgerbeteiligung

DRPR Logo 2020Immer wieder berichten Medien über verärgerte Bürger oder ganze Interessengruppen, die sich im Vorfeld öffentlicher Baumaßnahmen oder Infrastrukturprojekten nicht genügend einbezogen fühlen. Beklagt wird nicht selten mangelnde Transparenz und Verbindlichkeit in Bezug auf Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten. Diese sich offensichtlich häufenden Szenarien waren Anlass für die Ethikwächter der PR- und Kommunikationsbranche sich mit diesem Thema zu befassen und eine kommunikationsethische Richtlinie für (Bürger-) Beteiligungsprozesse zu erarbeiten. Diese wurde nun im Rahmen eines Online-Pressegesprächs von Vertretern des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) zunächst der Fachpresse vorgestellt.

Freiwillige Beteiligungsprozesse werden immer häufiger im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren umgesetzt, um dem gestiegenen Mitsprachebedürfnis der Zivilgesellschaft im Vorfeld Rechnung zu tragen. Anlässe sind etwa Infrastrukturmaßnahmen oder kontroverse Technologien und Projekte. Diese Bürgerbeteiligung stellt eine legitime, notwendige Bereicherung des öffentlichen Diskurses dar. Dabei sind Interessenkonflikte zwischen Beteiligten und Auftraggebenden in Beteiligungsverfahren oftmals unumgänglich. Daher müssen für solche Maßnahmen hohe ethische Maßgaben gelten. Da die Anzahl derartiger Verfahren stark zunimmt, will der DRPR mit der neuen Richtlinie verbindliche Standards für informelle Beteiligungsprozesse setzen – etwa von Unternehmen oder auch Kommunen.

Der Ratsvorsitzende Professor Lars Rademacher erklärte dazu: „Partizipation ist wichtiger Bestandteil der Bürgergesellschaft. Außerdem hilft Beteiligung oft, Projekte besser zu machen. Das möchten wir anerkennen und das Instrument Bürgerbeteiligung vor Missbrauch schützen. Daher bieten wir mit unserer Richtlinie allen an freiwilligen Beteiligungsprozessen Beteiligten ein konkretes Regelwerk, um eine gute Praxis zu gewährleisten."

Inhaltlich fokussiert die neue Richtlinie die Kriterien Transparenz und Verbindlichkeit. So sollen Beteiligungsprozesse und ihr Ziele frühzeitig und offen kommuniziert werden. Zudem sollen die Zugänglichkeit sowie die Repräsentation der Beteiligten im Beteiligungsprozess sichergestellt werden. Die vorliegende Richtlinie regelt somit eine gute Praxis der Kommunikation in Beteiligungsprozessen, und ist künftig Grundlage für die Bearbeitung von Beschwerden, die an den DRPR herangetragen werden, oder von Fällen, die der DRPR in Eigeninitiative aufgreift.

Die neue Richtlinie umfasst beteiligungsspezifische Kriterien, die bislang in bestehenden Richtlinien des Rates nicht ausreichend abgedeckt waren. Die Notwendigkeit für die DRPR-Richtlinie wird auch durch die Ergebnisse einer Studie der Hochschule Pforzheim unter Leitung von Professor Felix Krebber deutlich. Hier wurden im Rahmen einer bundesweiten Medieninhaltsanalyse mehrfach Verstöße gegen eine gute Praxis ermittelt. Krebber wies beim Pressegespräch sogar auf bewusst herbei geführte Transparenzverstöße hin, die im Rahmen der Studie identifiziert worden seien. Auch im 2019 erschienenen „Akzeptanzatlas“ waren Mängel in Bezug auf Transparenz von Verfahren und der Wahrhaftigkeit in der Umsetzung aufgezeigt worden. Professor Krebber hat den DRPR beraten und ist einer der Autoren des Richtlinientextes.

Die neue Richtlinie „Bürgerbeteiligung und Kommunikation“ ist hier auf der DRPR-Webseite zu finden. Die Studie „Akzeptanzatlas“ steht unter diesem Link in der Deutschen Digitalen Bibliothek zum Download zur Verfügung.