Verbände Abgrenzung gegen Extremismus: de’ge’pol veröffentlicht verpflichtende Leitlinien

Wie mit extremistischen Organisationen umgehen? Die de'ge'pol – Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. – hat dazu Leitlinien veröffentlicht. So sollen unter anderem im Falle der Beobachtung einer extremistischen Organisation durch die Verfassungsschutzbehörden nur unumgängliche Kontakte nach Prüfung aller anderen Optionen zu einzelnen Akteuren dieser Organisationen in öffentlichen Funktionen zulässig sein.

Der de’ge’pol-Vorstand von links: Dominik Meier, Julia Spitze, Sophie Kollmar, Tanja Böhm, Sabine Schmidt und Norbert Theihs. (Foto: Maximilian König)

Die de'ge'pol will sich mit den Empfehlungen gegen Extremismus aus jeder Richtung positionieren. Der de’ge‘pol Vorsitzende Dominik Meier erklärte: „Mit unserer Positionierung schaffen wir eine klare Orientierung für alle Interessenvertretenden in Deutschland. Nach einer fundierten und kontroversen Diskussion war es uns wichtig, ein klares Zeichen zu setzen: Es ist unsere Verantwortung, unsere Demokratie gegen extremistische Bestrebungen jeder Couleur schützen, indem wir uns kritisch und wehrhaft verhalten.“

Demokratie schützen

Es sei für die de’ge’pol essenziell, unsere Demokratie zu schützen und gegen Angriffe resilient zu machen, hieß es weiter. Meinungsverschiedenheiten und Debatten seien integraler Bestandteil unserer pluralistischen und liberalen Gesellschaft, dennoch gebe es Grenzen, insbesondere wenn Meinungen die Grundwerte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung angreifen oder infrage stellen.

Extremismus keinen unnötigen Raum geben

Da extremistische Parteien Mitglieder in Parlamenten auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene, sowie im Europäischen Parlament sind, stelle sich für uns als Berufsverband die Frage des Umgangs mit Akteuren außerhalb oder am Rand des demokratischen Spektrums. Die de'ge'pol hat sich mit den Empfehlungen nun gegen Extremismus aus jeder Richtung positioniert und sieht als entscheidendes Kriterium die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden an. In diesem Fall sind nur unumgängliche Kontakte nach Prüfung aller anderen Optionen zu einzelnen Akteuren dieser Organisationen in öffentlichen Funktionen zulässig.

Verbindliche Empfehlungen nach breitem Diskurs

Vor dem Hintergrund der breiten gesellschaftlichen Auseinandersetzung hat der de'ge'pol Beirat in einem intensiven Diskurs unter verschiedenen Blickwinkeln daran gearbeitet, die Positionierung der de’ge’pol zu entwickeln. Das Ergebnis der Beratungen hat der de'ge'pol Vorstand ebenso intensiv erörtert und in dieser Woche als Empfehlungen beschlossen.

Diese Empfehlungen sind als Leitlinien für alle Interessenvertretenen in Deutschland zu verstehen. Für Mitglieder der de'ge'pol sind sie eine Auslegung und Ergänzung des de'ge'pol Kodex und damit verbindliche Grundlage auch für eventuelle Sanktionen.

Die Empfehlungen Wortlaut
Der vollständige Text der Empfehlungen ist hier auf der de'ge'pol-Website zu finden.

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