Piwinger Manfred quer grossDie Bilanzkontrolle in Deutschland wird neu geordnet. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wird das bisherige zweistufige Verfahren auf Stufe 1 –mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und der BaFin auf Stufe 2 – in ein einstufiges Verfahren übergeleitet. Die Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen werden ab Anfang 2022 künftig ausschließlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sitz in Bonn und Frankfurt am Main, kontrolliert.

Damit verbunden sind zusätzliche hoheitliche Befugnisse, etwa erweiterte Auskunftsrechte sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte. Die Prüfstelle für Rechnungslegung wird aufgelöst; dortigen Beschäftigten werden Arbeitsplätze innerhalb der bei der BaFin eingerichteten Gruppe Bilanzkontrolle angeboten. Unter die Bilanzkontrolle fallen nach aktuellem Stand rund 540 kapitalmarktorientierte Unternehmen. Ziel dieser Neuordnung der Bilanzkontrolle in Deutschland ist es, fehlerhafte Rechnungslegung und damit auch Bilanzmanipulation möglichst früh festzustellen und strafrechtlich relevante Sachverhalte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aufzuklären. So wird es künftig auch mehr Vor-Ort-Prüfungen geben. Besteht der Verdacht auf Bilanzfälschung kann sie direkt bei den Unternehmen eingreifen. Des Weiteren kann sie Prüfungsanordnungen und wesentliche Verfahrensschritte bekannt machen. Die BaFin führt künftig sowohl Stichproben- als auch Abschlussprüfungen durch und veröffentlicht unter anderem festgestellte Fehler. Näheres dazu in „BaFin-Journal“ Dezember 2021 (Seite 14-17).

Überwachung von Finanzinformationen

Zum 1. Januar 2022 wendet die BaFin die deutsche Fassung der aktualisierten Leitlinien an, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zur Überwachung von Finanzinformationen (Enforcement) veröffentlicht hat. Die ESMA will mit der Anpassung ihrer Leitlinien die Durchsetzung korrekter und vollständiger Finanzinformationen in Europa vereinheitlichen und damit Aufsichtsarbitrage verhindern und zum Anlegerschutz beitragen. Unter Aufsichtsarbitrage versteht man laut Gabler-Banklexikon den Versuch von Instituten, sich den regulatorischen Beschränkungen der Bankenaufsicht ihres Sitzstaates zu entziehen, indem sie einen Teil ihrer Geschäftsaktivitäten in Märkte verlagern, die weniger strengen Aufsichtsbestimmungen unterliegen.

Die aktualisierte Version der Leitlinien soll für eine weitere Harmonisierung im europäischen Wirtschaftsraum sorgen. Dies betrifft insbesondere die Art und Weise, in der Prüfungen durchgeführt werden; daneben: die Art und Weise, wie Emittenten für Prüfungen der Bilanzkontrolle ausgewählt werden, sowie den Zeitraum, innerhalb dessen alle Emittenten eines Zuständigkeitsbereichs einer Aufsichtsbehörde geprüft werden sollten.


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