Unternehmen Neue ESG-Leitlinien Beliebige Benennung von Fonds nicht mehr möglich
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- von Manfred Piwinger, Wuppertal
Mit einer beliebigen Benennung von Fondsnamen wird es bald ein Ende haben. Und das ist gut so. Was ist passiert? Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 14. Mai 2024 Leitlinien für Fondsnamen veröffentlicht. Das Ziel: Künftig sollen keine irreführenden oder verwirrenden Botschaften mehr verwendet werden dürfen, die Anleger fälschlicherweise beeinflussen können.
Die Leitlinien setzen sich mit der Frage auseinander, unter welchen Bedingungen ein Fonds im Namen Wörter wie Umwelt (Environment), Soziales (Social), gute Unternehmensführung (Governance) oder andere nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden kann.
Damit gibt es auf diesem Feld zum ersten Mal europaweit einheitliche Vorgaben. Somit soll vermieden werden, dass künftig irreführende oder verwirrende Botschaften verwendet werden, die Anleger missverstehen und fälschlicherweise beeinflussen können.
Die ESMA-Leitlinien unterscheiden drei Begriffsgruppen:
- Transition-, sozial- oder Governance-verwandte Begriffe
- Umwelt- oder Impact-verwandte Begriffe
- Nachhaltigkeit-verwandte Begriffe
In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Fonds in seinem Namen beispielsweise den Begriff „Umwelt“ verwendet, dann müssen 80 Prozent des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den verbindlichen nachhaltigen Elementen der Anlagestrategie investiert werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mitgeteilt, dass sie die ESMA-Leitlinien in ihrer Verwaltungspraxis berücksichtigen wird. Bereits vor zwei Jahren hatte die Finanzaufsicht eine Verwaltungspraxis zur Nutzung von Nachhaltigkeitsbegriffen im Namen von deutschen Publikumsfonds festgelegt. Die ESMA-Leitlinien richten sich dagegen nun an alle in der EU regulierten Fonds. Drei Monate nach der Veröffentlichung der Leitlinien in allen EU-Landessprachen auf der Internetseite der ESMA gelten die Leitlinien für alle neuen EU-Fonds.
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