Tipps & Lesehinweise Wer zu spät kommt, den bestraft der Fiskus

Die Finanzämter verschärfen die Gangart: Künftig gelten Unternehmer als potenzielle Straftäter, wenn sie ihre Steuer nicht rechtzeitig anmelden. Fett markiert sollte der Termin im Kalender sein. Auffällig, damit er auf keinen Fall in Vergessenheit gerät. Denn er ist jetzt wichtiger als der Hochzeitstag oder der Geburtstag der Ehefrau. Und vor allem drohen bei Versäumen noch schlimmere Konsequenzen. Am 10. eines jeden Monats oder Quartals müssen Selbstständige und Gewerbetreibende ihre Umsatz- und Lohnsteuer dem Finanzamt melden. So war es zwar schon immer. Ab sofort aber will der Fiskus Verzögerungen nicht länger dulden. Nach einer geänderten Verwaltungsrichtlinie müssen Verspätungen umgehend der Bußgeld- und Strafsachenstelle gemeldet werden. Das heißt: Ein Tag zu spät - und der Steuerzahler wird in den Akten als Steuerhinterzieher geführt.
Den Artikel von Anke Stachow, Essen am 1. Februar in "Financial.Times.Deutschland" hier online weiterlesen.

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