Agenturen PRSH-Vorstand stimmt Mindeststandards für Praktika zu und schlägt Ergänzungen vor

PRSH-Vosrtand Lan Anh Nguyen Lara Whrmann Janine Riedel Kristin Becke v l n r Mit der Veröffentlichung von Mindeststandards für Praktikanten am 2. Februar hat die Gesellschaft PR-Agenturen die Initiative in der Diskussion um eine sinnvolle Ausgestaltung dieses Ausbildungsbestandteils an sich gezogen (siehe den unten stehenden Beitrag). Die Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten. Die PR-Studenten Hannover (PRSH) reagierten mit grundsätzlicher Zustimmung, regten jedoch einige Ergänzungen an. Speziell bei erfahrenen Praktikanten sollten sich die Lernziele an die studienspezifische Vorbildung und berufspraktischen Vorkenntnisse des Kandidaten anpassen, schlagen sie vor. Lesen Sie nachfolgend die Stellungnahme des PRSH-Vorstands.
Foto: Der PRSH-Vorstand von links mit Lan Anh Nguyen (Vorsitzende), Lara Wöhrmann (Stellvertreterin), Janine Riedel (Finanzen) und Kristin Becke (Stellvertreterin).

„Wir begrüßen die Einführung von Mindeststandards für Praktikanten in GPRA-Agenturen. Die Standards dienen als Grundlage zur Qualitätssicherung einer praxisbezogenen PR-Ausbildung und Qualifizierung im Job. So können sich Bewerber und Arbeitgeber bereits zu Beginn des Praktikums an den formulierten Lernzielen orientieren und im weiteren Verlauf den Überblick über ausstehende Ausbildungsinhalte bewahren. Es ist wünschenswert, dass die persönliche Betreuung und die Feedbackgespräche zur Zwischen- und Endevaluation der Lernerfolge auch von einem Junior- oder Senior-Berater mitbegleitet werden. Um das Potenzial der Bewerber wertschöpfend einzusetzen, sollten Agenturen ihr Praktikumsprogramm zudem an die Fähigkeiten der Bewerber anpassen. Die formulierten Mindeststandards eignen sich zwar für ein ‚Orientierungs-Praktikum‘ in der PR, decken aber nicht zwingend die Anforderungen und Erwartungen erfahrener Praktikanten ab. Daher empfehlen wir die Aufnahme des Punktes ‚Die Lernziele sind an die studienspezifische Vorbildung und berufspraktischen Vorkenntnisse der Praktikanten anzupassen‘ unter dem Punkt ‚Sonstiges‘.

Sehr erfreulich ist, dass die GPRA auf Anregung der studentischen PR-Initiativen ein einheitliches Vergütungsfenster festgelegt hat, das sich nach dem BAföG-Höchstsatz richtet und somit ein kostendeckendes Praktikum gewährleistet. Vor dem Hintergrund der Nachwuchsdebatte und der vielfach geforderten ideellen und finanziellen Wertschätzung des PR-Nachwuchses ist ein Gehalt von 600 bis 700 Euro für ein dreimonatiges Praktikum in Agenturen angemessen. Aus den Mindeststandards geht jedoch nicht hervor, ob die Mitgliedsagenturen der GPRA bereit sind, Studierende außerhalb eines Pflichtpraktikums zu einem längeren Zeitraum zu beschäftigen.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beobachten wir leider, dass sowohl Agenturen als auch Unternehmen Praktika auf drei Monate kürzen und Stellen bevorzugt an Bewerber vergeben, die ein verpflichtendes Praxissemester absolvieren. Dies geht nicht nur zulasten von Quereinsteigern oder Bewerbern, die freiwillig neben dem Studium Berufserfahrung sammeln möchten, sondern auch zu Lasten der Arbeitgeber. Anstatt Praktikanten nach bestmöglicher Qualifikation auszuwählen, steht die Umgehung des Mindestlohns im Vordergrund. Obgleich Studierenden, die eine Praxisphase absolvieren müssen, die Chance auf einen Praktikumsplatz gewährt werden sollte, wäre es wünschenswert, Quereinsteigern oder erfahrenen Studierenden die gleiche Chance auf ein Praktikum zum Ausbau ihrer Berufserfahrung zu ermöglichen.“

Der PRSH-Vorstand mit Lan Anh Nguyen (Vorsitzende), Lara Wöhrmann (Stellvertreterin), Kristin Becke (Stellvertreterin) und Janine Riedel (Finanzen).

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