Branche DRPR: Einstellung des Verfahrens gegen Bundesministerium der Verteidigung im Fall Kunduz

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) in Berlin hat nach eingehender und sorgfältiger Prüfung mehrheitlich beschlossen, das Verfahren gegen Herrn Thomas Raabe als ehemaligen Sprecher des BMVg und gegen das Bundesministerium der Verteidigung einzustellen. Eine Irreführung der Öffentlichkeit im Rahmen der Kommunikation des BMVg in Folge der Bombardierung zweier Tanklaster in Kunduz/Afghanistan am 4. September 2009 sei nicht eindeutig belegbar. Der an den Rat herangetragene Vorwurf lautete, Raabe habe eigenmächtig, und ohne dies mit der militärischen Führung abzustimmen, die Linie vorgegeben, zivile Opfer auszuschließen, obwohl dem BMVg schon frühzeitigHinweise auf solche vorgelegen hätten.

Der Rat ist zur Auffassung gelangt, dass auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden öffentlichen Quellen, wobei insbesondere der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vom 25. Oktober 2011 zu nennen ist, die angezeigten Verstöße nicht zweifelsfrei belegbar sind. Der Rat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich das BMVg, welches Raabe für eine Befragung des Rats nicht von seiner Schweigepflicht entbinden wollte, nicht an der Aufklärung des Falls beteiligt hat und keine Stellung zu den Fragen des DRPR nehmen wollte.

Fünf Ratsmitglieder sprachen sich entgegen der Mehrheit von zehn Ratsmitgliedern für eine Mahnung des BMVg aus: „Zwar sei eine Irreführung der Öffentlichkeit tatsächlich nicht zweifelsfrei belegbar. Das Kommunikationsverhalten der Verantwortlichen im BMVg nach dem Militärschlag in Kunduz habe aber gezeigt, dass es im Bereich Kommunikation zum damaligen Zeitpunkt offenbar keinen Mechanismus gegeben habe, der dazu beigetragen hätte unterschiedliche, auch widersprüchliche Quellen über die Möglichkeit ziviler Opfer zusammenzutragen und bewerten zu können. Im Zweifel hätte der Hinweis an die Öffentlichkeit auf noch laufende Untersuchungen bzw. auf die Vorläufigkeit bestimmter Bewertungen genügt.“

Vollständiger Ratsbeschluss: drpr-online.de

(Quelle: Pressemitteilung des DRPR in Berlin vom 28. März 2012 → drpr-online.de )

Seitennavigation