Branche Foto-Urteil des Kölner Landgerichts sorgt für Aufregung

„turi2.de“ schreibt von ‚Foto-Alarm‘, „sueddeutsche.de“ berichtet, dass das Urteil für viele Webseiten-Betreiber Konsequenzen haben könnte. Die Rede ist von einem Urteil des Kölner Landgerichts, in dem es um die Kennzeichnungspflicht von Fotos auf Webseiten geht. Entschieden wurde in einem konkreten Fall, dass künftig nicht nur auf einer Webseite, sondern auch im Bild selbst die Fotoquelle genannt werden müsse – ein Bruch mit dem bisher üblichen Verfahren. Doch auf „wuv.de“ dämpft Nina Diercks von der auf Social-Media-Recht spezialisierten Kanzlei Dirks & Diercks die Emotionen.

Sie sagt, das Urteil beziehe sich nur den speziellen Fall, der in Köln verhandelt worden sei. Von daher „sei es noch lange nicht ausgemacht, ob und wie sich das Kölner Urteil - das noch nicht einmal rechtskräftig ist - auf die übliche Publishing-Praxis auswirke.“ Weiter heißt es auf „wuv.de“: „Selbst wenn der Richterspruch Bestand haben sollte: Es wäre laut Diercks ‚eine Entscheidung des LG Köln. Nicht mehr. Nicht weniger. Kein Oberlandesgericht. Kein Bundesgerichtshof‘.“ Diercks glaubt, dass die aktuelle Aufregung nicht gerechtfertigt sei. Lesen Sie selbst ihren Beitrag auf dem Social Media Recht Blog.

Seitennavigation