Branche Staatsanwaltschaft beendet Ermittlungen gegen Leipziger: „Einstellung erster Klasse“

j leipzigerGute Nachricht für den früheren Präsidenten des Agenturverbandes Gesellschaft PR-Agenturen (GPRA) und Kommunikationsberater Jörg W. Leipziger. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn und den früheren Bürgermeister der Stadt Eschborn, Wilhelm Speckhardt, wurden wegen erwiesener Unschuld eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat über ein Jahr wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Die Stadt Eschborn hatte unter Führung ihres aktuellen Bürgermeisters Mathias Geiger die Rechtmäßigkeit von Leipzigers Honorarforderungen angezweifelt und behauptet, diesen stünden keine Leistungen gegenüber. (Wir berichteten ausführlich am 7. Januar und am 28. Januar 2015.) Die Verfahren gegen Speckhardt und Leipziger sind jetzt eingestellt worden. Anklage wird nicht erhoben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gründlich untersucht, umfangreich Zeugen befragt, sogar Hausdurchsuchungen vorgenommen und die sichergestellten und vorgefundenen Unterlagen durchgearbeitet. Trotz der Ermittlungen habe die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht für ein strafbares Verhalten der Beschuldigten gesehen, erläuterte Rechtsanwalt Harald Flöter, der Verteidiger Leipzigers.

Weiter führte Flöter aus: „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten zu dem Ergebnis, dass der Tatbestand der Untreue nicht vorliegt und dass an den Vorwürfen des Anzeigeerstatters Geiger nichts dran ist. Die Ermittlungsverfahren wurden damit wegen erwiesener Unschuld eingestellt. Dies ist noch besser als ein Freispruch erster Klasse in einem Gerichtsverfahren, denn ein Freispruch setzt ja voraus, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund eines hinreichenden Tatverdachtes zuvor Anklage erhoben hat.“

Speckhardt als ehemaliger Bürgermeister der Stadt Eschborn und Leipziger als ehemaliger Berater der Stadt Eschborn nahmen das Ergebnis, das ihre korrekte Arbeit bestätigt, mit Genugtuung auf. Leipziger sagte in Bezug auf vorherige Äußerungen Geigers: „Es gibt keine ‚Causa Leipziger‘.“

Bereits der vorherige Zivilprozess ging zugunsten Leipzigers aus. Nun hat sich der erfahrende Kommunikationsberater entschieden, bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Geiger eine Strafanzeige, unter anderem wegen „vorsätzlich falscher Verdächtigung und versuchtem Prozessbetrug“ einzureichen. Er begründete das so: „Eigentlich müsste man endlich Ruhe zugunsten von Eschborn erzielen, das hätten die Stadt und die Bürger auch verdient. Gleichermaßen dürfen solche Machenschaften von einer Amtsperson eingeleitet, nicht unter den Tisch gekehrt werden.“

Speckhardt verwies darauf, wie ihn die Anschuldigungen belastet haben: „Meinem Ansehen haben diese falschen Verdächtigungen sehr geschadet. Es war für mich und meine Familie eine schwere Last mit den in der Öffentlichkeit diskutierten Vorwürfen gegen mich umzugehen. Auch wurde meine berufliche Neupositionierung dadurch erheblich erschwert. Den Menschen, die mich während dieser Zeit moralisch unterstützt haben, bin ich sehr dankbar. Geschadet hat das Vorgehen von Bürgermeister Geiger aber vor allem dem Amt des Bürgermeisters und dem Ansehen der Stadt Eschborn.“

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