1. Regeln gegen Schleichwerbung in sozialen Medien:
    Werbung muss auch im Internet klar und eindeutig erkennbar sein und im Zweifelsfall gekennzeichnet werden. Das bekräftigten am 20. Oktober die Landesmedienanstalten, Berlin, in einer gemeinsamen Erklärung. In Form einer FAQ-Liste ist ein Leitfaden erarbeitet worden, der die wichtigsten Regeln im dynamischen Markt von Onlinemedien beschreibt und Antworten gibt auf die häufigsten Fragen zu Produktpräsentationen und Werbebotschaften in selbstproduzierten YouTube-Videos oder anderen Social Media-Angeboten. Der Leitfaden steht auf der Website der Landesmedienanstalten zum Abruf bereit.

Seitennavigation