Kommentare Mindestlohn auch für Azubis und Praktikanten? Interessante SPD-Info

Wenn eine Ausnahmeklausel in dem 2014 zu beschließenden Gesetz zu den Mindestlöhnen es nicht verhindert, könnten dann die angestrebten 8,50 Euro auch für Praktikanten und Auszubildende gelten. Das wären dann zwischen 1.190 Euro und 1.360 Euro monatlich - je nach den zu leistenden Wochenstunden. Für Praktika in der Kommunikationswirtschaft eigentlich undenkbar. Eine Klärung des Sachverhalts ist allerdings nicht einfach. Die SPD-Pressestelle antwortet auf eine entsprechende Mailanfrage das PR-Journals bisher lieber gar nicht. Die CDU-Pressestelle dafür innerhalb 15 Minuten telefonisch - allerdings nur mit einem Verweis auf ein entsprechendes Interview von CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe mit Michael Bröcker von der Rheinischen Post" vom 4. Dezember.
Rheinische Post: Wird es auch noch nach 2017 Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben können?
Gröhe: Nur für ganz wenige Fälle, die weitgehend schon jetzt klar sind, beispielsweise bei der Saisonarbeit, bei Auszubildenden oder Schüler- und Studentenpraktika. Ansonsten gelten dann die 8,50 Euro. Wir haben aber einen beschäftigungsfreundlichen Übergang durchgesetzt: So kann es bis zum 31. Dezember 2016 durch neue und laufende Tarifverträge Ausnahmen geben.

Hintergrund: Im Kaolitionsvertrag von CDU/CSU/SPD stand noch am 26. November unter Mindestlöhnen der Passus: Der Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende und für Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung absolvieren, sowie für Schüler bis zum Ende der Schulpflicht. Dieser Satz fehlte einen Tag später im endgültigen Koalitionsvertrag. Und damit sind Spekulationen Tür und Tor geöffnet, die durch die Beschwichtigung von CDU-Gröhe nicht ganz ausgeräumt sind.

Immerhin scheint man gemerkt zu haben, dass hier ein Regelungsbedarf besteht. Es bleibt nun abzuwarten, was die Politiker in Berlin und ihre Beamten in den Ministerien als Gesetzentwurf vorlegen. Die Kommunikationsbranche wartet auf ein Signal, das die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und die Arbeitspraxis berücksichtigt. Um sicher vorhandene Mißstände vor allem bei den Praktika zu beseitigen, sollte man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. -fff-

Nachtrag Anruf der SPD-Pressestelle am 6. Dezember 11:30 Uhr (mit Entschuldigung wegen Verspätung):
Entschuldigung ok, weil interessannter Hinweis.
Der kommende Mindestlohn betrifft nur Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Und Praktikanten und Auszubildende seien demnach keine Arbeitnehmer. Auf jeden Fall würden Praktika von Schülern und Studenten nicht darunter fallen. Wenn sie jedoch ein Studium, die Schule oder eine andere Ausbildung abgeschlossen haben, sollen sie in einem evtl. anschließenden Parktikum den 8,50 Euro-Anspruch haben. Man will damit Mißbräuche der Anschlußpraktike eindämmen - zu Recht, denke ich. Ob nun Volontariate und Traineeships unter den Begriff Ausbildung fallen, war nicht abschließend zu klären. Hier bleibt also die gesetzliche Feinregelung abzuwarten .

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