EU-Kommission legt Gesetzesentwurf für verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Seit vielen Monaten wird darüber diskutiert und nun liegt er tatsächlich vor, der Gesetzesentwurf der EU-Kommission zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit die EU-Kommission 2011 mit der aktualisierten Definition von Unternehmensverantwortung klar gemacht hat, dass Freiwilligkeit, aus ihrer Sicht, nicht mehr ein wesentliches konstituirende Element von Corporate Social Responsibility ist liefen die Debatten in Europa und Deutschland heiß über eine mögliche Berichts- oder Offenlegungspflicht für soziale und ökologische Faktoren. 

Vor allem die Bundesregierung und die großen Lobby- und Unternehmensverbände liefen Sturm gegen die impliziete Androhung CSR zur Pflicht für Unternehmen zu machen. Die Argumentationslinien liefen dabei zwischen den Befürworter der Freiwilligkeit und der Pflicht, z.B. NOG´s wie Oxfam

 

liefen dabei "Ohne Pflicht keine CSR-Verbreitung" und "brauchen wir nicht, weil machen wir schon" , verbunden mit der Drohung "Pflicht, gleich Bürokratie, gleich Kosten, gleich Gefährdung von Arbeitsplätzen". Soweit so üblich. Nun ist er aber da der Vorschlag und man darf gespannt sein, wie die Diskussion nun in die heiße Phase eintritt. Die EU-Kommission blieb mit dem Vorschlag in jedem Fall ihrer Linie treu, dass es nicht akzeptabel sei, wenn über neunzig Prozent der Großunternehmen in der EU sich in keiner Weise zu Nachhaltigkeits- und Verantwortungsthemen in transparenter Weise äußern. 

Der vorliegende Vorschlag beinhaltet nun, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zu Ihren jährlichen Pflichtveröffentlichungen auch zu sozialen und ökonomischen Fragen Stellung beziehen müssen. In welcher Form die Berichterstattung zu geschehen hat, wurde noch nicht festgelegt. Ein Nachhaltigkeitsbericht, z.B. nach GRI ist jedoch nicht die verpflichtende Form, was helfen soll Bürokratiekosten zu vermeiden. Als Richtschnur für die Offenlegung werden nationale Leitlinien, z.B. der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder auch ISO 26000 oder Global Compact empfohlen. Unternehmen können, laut EU-Kommission, auch zu bestimmten, als nicht relevant erachteten Bereichen, keine Stellung nehmen, müssen diese Auslassung dann aber erläutern. 
Den genauen Wortlaut des Initiative lesen Sie hier. Link.

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