Medien Diskriminierungsschutz im Pressekodex bleibt bestehen

Deutscher Presserat LogoDer Diskriminierungsschutz im Pressekodex bleibt bestehen. Das beschloss der Presserat am 9. März in Berlin. Die Mitglieder des Plenums gaben das im Anschluss an eine Expertenrunde bekannt. Sie machten deutlich, dass sich Journalisten bei der Berichterstattung über die Herkunft von Straftätern stets in einer anspruchsvollen Entscheidungssituation befinden. „Sie müssen im Einzelfall verantwortlich entscheiden, ob Informationen über die Herkunft von Straftätern von Gewicht sind, um den berichteten Vorgang verstehen oder einordnen zu können. Dabei folgen sie ihrer grundlegenden, professionellen Aufgabe, aus einer Flut von Informationen stets eine Auswahl nach Bedeutung zu treffen. Immer, wenn die Veröffentlichung einer Information die Gefahr diskriminierender Effekte enthält, ist besonders hohe Sensibilität gefordert. Den Vorwurf des Verschweigens und der Zensur weist der Presserat ausdrücklich zurück. Wenn Redaktionen Informationen nicht veröffentlichen, weil ihre Bedeutung für das Verständnis gering, die Diskriminierungsgefahr aber hoch ist, handeln sie nicht unlauter, sondern verantwortungsbewusst“, sagte Manfred Protze, Sprecher des Presserats.

„Der Presserat ist nicht der Vormund von Journalisten und Medien, er gibt mit seinem Kodex lediglich Handlungsorientierungen. Die Eigenständigkeit der Entscheidung von Redaktionen wird damit nicht tangiert. Es gibt kein Verbot, die Herkunft von Straftätern oder Tatverdächtigen zu nennen. Es gibt lediglich das Gebot, diese Herkunftsinformation zu unterlassen, wenn die Diskriminierungsgefahr höher zu veranschlagen ist als die Information zum Verständnis des berichteten Vorgangs beiträgt“, sagte Protze. Ziel des Diskriminierungsschutzes ist es, jeweils die Gruppe, der ein Straftäter angehört, nicht durch das Fehlverhalten einzelner Angehöriger im Ansehen herabzusetzen.

Um die so genannte Diskriminierungsrichtlinie war es in Folge der Berichterstattung über die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht zu einer medialen Diskussion gekommen. Einzelne Redaktionen empfanden Unsicherheiten bei der Anwendung des Kodex in diesem Punkt. Das „PR-Journal“ hatte im Vorfeld über die unterschiedlichen Aussagen verschiedener Chefredakteure berichtet.

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