Medien Presserat spricht elf Rügen aus

Deutscher Presserat LogoDer Deutsche Presserat hatte bei seinen Beschwerdeausschuss-Sitzungen am 8., 9. und 10. März viel zu tun. Am Ende wurden elf öffentliche Rügen erteilt, 14 Missbilligungen ausgesprochen und 39 Hinweise gegeben. 25 Beschwerden wurden als begründet bewertet, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet, 156 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. Lagen mehrere Beschwerden gegen eine Veröffentlichung vor, wurde nur eine Maßnahme ausgesprochen. Prominente Themen in den Sitzungen waren diesmal die Berichterstattung über die Silvester-Übergriffe von Köln, über das Paris-Attentat sowie über das Zugunglück in Bad Aibling. Gerügt wurden die „Abendzeitung“, „Bild“, „Bild Online“ (zweimal), „Bild am Sonntag“, „Focus Online“ (zweimal), „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS), „FAS Online“, „TV Hören und Sehen“ sowie die Online-Plattform „Netmoms.de“.

Bei der „Abendzeitung“, „Bild“, „Bild Online“ und „Bild am Sonntag“ wurden die Rügen aufgrund unangemessen sensationeller Berichterstattung, mangelhaftem Opferschutz und des Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte ausgesprochen. Im Falle von „Focus Online“ war die mangelnde Trennung von Werbung und Redaktion die Ursache für die Rüge. Der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, ihrer Online-Ausgabe und „TV Hören und Sehen“ wurden Schleichwerbung zur Last gelegt. Ähnlich gelagert war die Begründung für die Rüge an die Online-Plattform „Netmoms.de“, hier wurde die mangelhafte Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten moniert.

Ausführliche Begründungen und Erläuterungen zu den Entscheidungen des Presserates finden sich auf dessen Website.

Seitennavigation