Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte: IDW erarbeitet Hilfestellung

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer LogoUnternehmen und Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung verunsichert. Beiden Seiten bleibt wenig Zeit, sich auf kurzfristige Regeländerungen einzustellen. Da kommt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gerade rechtzeitig mit Antworten auf Auslegungsfragen. Das IDW legte Anfang März 2024 einen ersten Entwurf der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor.

Noch bestehen hinsichtlich einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erhebliche Unsicherheiten. Das liegt unter anderem daran, dass die Nachhaltigkeitsregeln kurzfristig angewandt werden müssen, sodass Unternehmen, Anwendern und Adressaten wenig Zeit bleibt, sich darauf einzurichten. Vor demselben Problem stehen die Abschlussprüfer, die mehr als andere verlässliche und vergleichbare Informationen brauchen.

Antworten auf Auslegungsfragen erarbeitet

Um Unsicherheiten in der konkreten Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, hat das IDW Antworten auf Auslegungsfragen erarbeitet. Der erste Entwurf einer ESRS-Modulvereinbarung (IDW RS FAB 100) wurde Anfang März 2024 veröffentlicht und steht zur Konsultation bereit. Anlass ist der von der Europäischen Kommission veröffentlichte erste Satz der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), der bereits für 2024 von bestimmten Unternehmen angewendet werden muss.

„Als IDW tragen wir so dazu bei, dass Unsicherheiten beseitigt werden und die Anwendung möglichst einheitlich erfolgt“, stellt die Vorstandssprecherin des IDW ein einer Mitteilung fest. Die Modulvereinbarung wird stetig um praktische Fragestellungen fortentwickelt.

Zentrale Fragestellungen rund um die Wesentlichkeitsanalyse

Die ersten fünf Modul-Entwürfe thematisieren zentrale Fragestellungen rund um die Wesentlichkeitsanalyse. Dazu zählen beispielsweise die Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern oder die Beurteilung der Wesentlichkeit von Auswirkungen in der Wertschöpfungskette. Die fünf Modulentwürfe sind hier auf der Website des IDW einzusehen. Weitere Module sind bereits in Vorbereitung und sollen zeitnah veröffentlicht werden. Das IDW arbeitet ferner an den Eckpunkten einer Prüfungsverlautbarung, die deutsche Besonderheiten zu internationalen Prüfungen abdecken sollen.

Zum Hintergrund: Die EU hat den ersten Satz der ESRS als Delegierten-Verordnung am 22. Dezember 2023 veröffentlicht. Dieses sogenannte erste Set beinhaltet zwei übergreifende Standards (ESGR 1 und 2), fünf Standards zu Umweltthemen (ESRS - E1 bis E5), vier Standards zu Sozialbelangen (ESRS - S1 bis S4) und einen Standard zur Unternehmenspolitik (ESRS - G1). Der erste Satz ist erstmalig für die Berichterstattung von berichtspflichtigen Unternehmen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

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