Branche Mindestlohn für Praktika nach dem dritten Monat

Das Gesetz zum Mindestlohn steht kurz vor der Verabschiedung. Am 3. Juli findet die abschließende Lesung des Gesetzes zum Mindestlohn im Bundestag statt. Letzte und allerletzte Änderungen können wohl nur noch bis zu den Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwoch, 2. Juli, eingebracht werden. Nach intensiven Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern ist der aktuelle Stand, dass neben verschiedenen Ausnahmeregelungen für Erntehelfer und Zeitungszusteller der Mindestlohn kommen wird, und zwar auch für Praktikanten. Die gefundene Regelung sieht vor, dass im Regelfall Praktika nach drei Monaten mit dem Mindestlohn zu vergüten sind. Das bedeutet, dass drei Monate lang – anstatt der bisher angedachten sechs Wochen – der Mindestlohn noch nicht gezahlt werden muss. Demnach gilt für die ersten drei Praktikumsmonate, dass es hier keine Regelungen für die Vergütungen gibt.

Hier kommt der Vorschlag der PR-Studenteninitiativen zur Mindestlohnregelung ins Spiel, die für diese Zeit eine Orientierung am gültigen BAföG-Satz angeregt hatten. Denn für die PR-Studenten Hannover (PRSH), die Leipziger PR-Studenten (LPRS) und die Mainzer kommoguntia bedeutet die „Dreimonats-Regelung“ nicht, dass in dieser Zeit gar nichts bezahlt wird. Sie schlagen eine „kostendeckende Vergütung“ vor, die sich nach dem BAföG-Höchstsatz richtet. (Wir berichteten über über PRSH und LPRS  sowie über die kommoguntia).

Ebenso hatten wir darüber berichtet, dass der Agenturverband Gesellschaft PR-Agenturen (GPRA) für die nun getroffene „Dreimonats-Regelung“ plädiert hatte. Aktuell hat sich nun noch einmal der Deutsche Journalisten Verband (DJV) zu Wort gemeldet. Er fordert, dass das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns ferner so gestaltet werden müsse, dass auch journalistische Praktika, sofern es sich nicht um Pflichtpraktika im Rahmen eines berufsvorbereitenden Studiengangs handele, ohne Ausnahme in den Anwendungsbereich des Gesetzes mit einbezogen werden müssten.

Einen persönlichen Blick auf die Diskussion hat zudem David Philippe geworfen. Er ist Head of Social Media bei der Digitalagentur Oygo und Blogger, der seine Meinungen und Kommentare via „lead-digital.de“ verbreitet. Er setzt sich mit einem Gastbeitrag von Saatchi-Chef Christian Rätsch in der „W&V“ auseinander. Rätsch behauptet darin, dass er ohne Praktikum während seiner Ausbildung heute wohl Steuerberater sei und warnt vor dem Wegfall zahlreicher Praktikumsstellen durch den Mindestlohn. Philippe plädiert in seinem Beitrag „Mindestlohn in Agenturen Diskussion ohne Gewinner“ für eine Bezahlung und zieht seinerseits einen Beitrag von Agenturberater Heiko Burrack in der „W&V“ heran, in dem dieser davor warnt, die Mindestlohn-Debatte und das zögerliche Verhalten von Agenturen könne dazu führen, dass viele junge Leute dadurch endgültig ihr Interesse an der Branche zu verlieren drohten.

Seitennavigation