Unternehmen Farbstreit vor Gericht: Nivea-Blau vom BGH bestätigt, Sparkassen kämpfen ums Rot

Nivea blauSparkassen RotDas Nivea-Blau wurde bestätigt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Juli ein Urteil des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2013 aufgehoben. Darin ging es um die Löschung der von Beiersdorf registrierten Farbmarke des typischen Nivea-Blaus. Auf Veranlassung eines Wettbewerbers hatte das Bundespatentgericht die Löschung der Farbmarke aus dem deutschen Markenregister angeordnet. Das Verfahren wird jetzt vor dem Bundespatentgericht neu aufgenommen. Beiersdorf begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Farbe als Marke sieht – und nicht nur als dekorativen Hintergrund.
Einen sehr ähnlichen Prozess führen derzeit auch die Sparkassen. Genau wie Nivea haben auch sie im Kampf um die Farbe Rot (HKS 13) vor dem Bundespatentgericht eine Niederlage erlitten. Die Santander Bank hat sich mit ihrer Auffassung durchgesetzt, dass der Markenschutz nicht für eine Farbe gelten könne.

Damit verlieren die Sparkassen den Farbton HKS 13 als Marke. Doch damit wollen sich die Sparkassen nicht abfinden. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) geht gegen das Urteil vor und hat Rechtsbeschwerde beim BGH eingereicht. Die Sparkassen wollen der spanischen Bank untersagen lassen, den Rotton HKS 13 auf dem deutschen Markt zu nutzen. Das BGH-Urteil dazu wird am 23. September erwartet. Der Rechtsstreit zwischen Santander und den Sparkassen dauert bereits seit Jahren an, damit befasst waren bereits das Deutsche Patent- und Markenamt sowie der Europäische Gerichtshof. Nun setzt man beim DSGV alle Hoffnungen auf den BGH.

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