Branche Mindestlohn kommt, Debatte wird fortgesetzt

Nahles-Andrea Fotospdfraktion.deSusie-Knoll-Florian-JaenickeDer Mindestlohn kommt. Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (Foto, (c) SPD-Fraktion.de; Susie-Knoll, Florian-Jaenicke) hat sich gegen alle Widerstände durchgesetzt. Lange war gerungen worden. Unterschiedliche Interessengruppen hatten immer wieder ihren Standpunkt in die Diskussion eingebracht. Jetzt stimmten 535 Abgeordnete im Bundestag für und fünf dagegen. 61 Stimmenthaltungen wurden gezählt. Die Zustimmung des Bundesrates soll in der 28. Kalenderwoche erfolgen. Damit gilt ab Januar 2015 ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Verschiedene Ausnahmen und Übergangsregelungen bleiben aber, so gilt er nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, auch Langzeitarbeitslose sind während des ersten halben Jahres in einem neuen Job noch ausgenommen. Für Praktikanten gilt er ab dem dritten Monat ihrer Praktikumszeit. In den vergangenen Wochen hatten wir ausführlich über diesen Aspekt der Mindestlohndebatte berichtet. Zuletzt hatten sich noch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., die Interessenvertretung der Unternehmen der Digitalen Wirtschaft, und die Allianz inhabergeführter Kommunikationsagenturen (AIKA) geäußert.

Ehrlich-Matthias BVDW-PrsidentEntgegen der Ansicht einiger Verbände, der Mindestlohn könne ab dem dritten Monat gezahlt werden, vertritt der BVDW die Auffassung, dass der Mindestlohn bei Praktika die Nachwuchsqualifizierung und die Fachkräfterekrutierung in der Digitalen Wirtschaft gefährde. Von daher solle der Mindestlohn für alle Praktika erst ab zwölf Monaten greifen. BVDW-Präsident Matthias Ehrlich (Foto) hält die Bezahlung außerdem für nicht so wichtig, entscheidend seien die Möglichkeiten zur qualifizierten Mitarbeit.

Die Begründung in der Pressemitteilung: Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesarbeitsministerin sei besonders für die lebendige deutsche Start-up-Szene, die abseits der klassischen Industriedomänen kaum eine Lobby habe, und die mittelständisch geprägten Unternehmen kontraproduktiv.“ Ehrlich fügte hinzu: „Der Karriereeinstieg junger Nachwuchskräfte gerade bei den innovationstragenden Start-ups und jungen Unternehmen erfolgt typischerweise über Praktika. In diesem Umfeld haben Gründer und Praktikanten vor allem die Zukunftschancen im Blick, die Entlohnung ist nachrangig. Im Zentrum stehen hier die Möglichkeiten einer qualifizierenden Mitarbeit, die frühe Übernahme von Verantwortung und dann der Wechsel in weitere Positionen, die gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten.“

Lange-carsten-aikaNoch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes am 3. Juli im Bundestag hatte sich auch noch die Allianz inhabergeführter Kommunikationsagenturen (AIKA) geäußert. Für sie es unverständlich, mit welcher Schärfe vor allem große Agenturen gegen den Gesetzesentwurf wetterten. „Bei manchem Diskussionsbeitrag könnte man glauben, durch die Zahlung eines Mindestlohns stünde das Ende der Agenturen bevor“, sagt AIKA-Vorsitzender Carsten Lange (Foto unten): „Wir setzen uns für eine angemessene Honorierung guter Leistungen ein.“ Die AIKA-Agenturen vergüten Praktika gegenwärtig mit einem Stundenlohn zwischen 5,50 Euro und 8,10 Euro. Jedoch sind fast 60 Prozent der AIKA-Mitglieder – der Verband hat rund 50 mittelständische Agenturen als Mitglieder – grundsätzlich bereit, den Mindestlohn zu bezahlen – abhängig vom Einzelfall.

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