Autoren-Beiträge Warum das Leistungsschutzrecht den Verlagen doch nicht hilft

Freundt-Arnica Account Director Edelman MuenchenWenn im Wald ein Baum umfällt und niemand ist da, um zu lauschen – macht er trotzdem ein Geräusch?
Auf diesen Zen-Koan scheint so mancher Verleger in den vergangenen Tagen eine wohl schmerzliche Antwort gefunden zu haben. Denn einige Artikel im Netz könnten künftig an Leserschaft und damit an Relevanz einbüßen. Ab dem 9. Oktober zeigt Google keine Textausschnitte oder Vorschaubilder von Online-Artikel in seiner Suche mehr, sollten sie von Verlagen stammen, die in der VG Media organisiert sind. Dazu zählen zum Bespiel Hubert Burda Media oder Axel Springer. Natürlich sind längst nicht alle Online-Medien gleichermaßen stark vom Suchmaschinen-Traffic abhängig. Dennoch, Google nimmt als „Einfallstor“ eine wichtige Rolle ein, und die Verlage haben in den vergangenen Jahren viel dafür getan, damit möglichst viele Leser über Google kommen. Jede große News-Seite ist Google-optimiert.

Google rechtfertigt seinen Schritt mit der Rechtsunsicherheit, die durch das 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht (LSR) entstanden sei, sowie einer Klage der VG Media im Sommer dieses Jahres gegen den Suchriesen. Laut Gesetz dürfen Verlage seit August 2013 Lizenzgebühren für Ausschnitte ihrer Online-Artikel („Snippets“) von News-Aggregatoren und Suchmaschinen verlangen. Nur einzelne Worte und winzigste Textstücke sind kostenfrei. Für die Content-Nutzung veranschlagt VG Media derzeit bis zu elf Prozent von den Umsätzen, die Google unmittelbar und mittelbar mit der Bereitstellung der Snippets erzielt.

Klage blieb erfolglos
Da Google aber keine Lizenzen für die Snippets kauft und auf sie im Zweifelfall sogar ganz verzichtet, bleiben die Kassen leer. Und zum Lizenzerwerb kann VG Media den Suchgiganten auch nicht zwingen, wie das Kartellamt deutlich gemacht hat: Die Klage vom VG Media beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundeskartellamt, dass Google seine Marktmacht ausnutze, blieb erfolglos.

Gesetz zeigt Wirkung
Der Streit um das LSR hat somit einen neuen Höhepunkt erreicht. Eins steht dabei fest: Das Gesetz zeigt Wirkung. Allerdings nicht zwingend die gewünschte. Sollte das LSR ursprünglich den Verlagen dabei helfen, ihre Medienerzeugnisse noch besser zu schützen und Geld in die klammen Kassen zu spielen, könnte es jetzt einigen Medienunternehmen Traffic und damit in nächster Konsequenz wertvolle Einnahmen kosten.

Über die Autorin: Arnica Freundt ist Account Director bei Edelman und berät Kunden aus den Bereichen Consumer und Consumer Electronics. Zu ihren Schwerpunkten gehören die strategische und taktische Kommunikationsberatung sowie Product- und Corporate-PR.

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