Neue Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
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- Geschrieben von Manfred Piwinger, Wuppertal
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Nun hat es auch die Finanzdienstleister erwischt. Eine neue EU-Verordnung (EU 2019/2088) verpflichtet diese nämlich, ab dem Jahr 2021 zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten. Zusammengefasst ist das Ganze auf 22 Seiten. Mit dieser Verordnung soll mehr Transparenz darüber geschaffen werden, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidung, Anlageberatung oder Versicherungsberatung einbeziehen. Betroffen davon sind in erster Linie Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Kreditinstitute, die Portfolien verwalten.